Anderl: Geringfügig Beschäftigte dringend absichern

Besorgte Anrufe in der AK Beratung – viele allein Erziehende, Studierende, PensionistInnen haben in der Corona-Krise geringfügige Beschäftigung verloren

Wien (OTS) – AK Präsidentin Renate Anderl fordert in der Corona-Krise auch für geringfügige Beschäftigte rasche finanzielle Absicherung und umfassenden Schutz in der Krankenversicherung: „Eine existenzielle Absicherung für geringfügig Beschäftigte fehlt derzeit in den Maßnahmenpakten der Regierung völlig.“ Geringfügig Beschäftigte sind nicht in Kurzarbeit einbezogen und auch nicht in den Härtefallfonds. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem haben sie ohne Einkommen keinen ausreichenden Schutz in der Krankenversicherung. Durch das fehlende Einkommen können vor allem Studierende aus der Krankenversicherung fallen und ihr Leben nicht mehr finanzieren. Die AK fordert einen Unterstützungsfonds für geringfügig Beschäftigte, der mit mindestens 30 Millionen Euro dotiert wird.

Es sind keineswegs nur Studierende, die von einem plötzlichen Einkommensverlust betroffen sind. Viele der betroffenen Personen sind allein Erziehende oder Pensionistinnen. Besonders erschütternd ist der Fall einer Mutter von mehreren Kindern, hier wandte sich sogar die verzweifelte Arbeitgeberin an die AK: „Ich finanziere meine geringfügig angestellte Mitarbeiterin derzeit ausschließlich selbst. Sie ist Mutter mehrerer Kinder.“ In solchen Fällen geht es beim „geringfügigen Zuverdienst“ nicht um die Frage, ob man sich ein bisschen mehr leisten kann, sondern hier entscheidet der geringfügige Zuverdienst darüber, ob der Alltag der Betroffenen überhaupt finanzierbar ist. Die allermeisten sind Frauen.

„Für solche Fälle brauchen wir dringend eine Lösung“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Als Erstes muss die Bundesregierung einen Unterstützungsfonds für geringfügig Beschäftigte einrichten, die wegen der Corona-Krise ihren Job verlieren. Dafür sollen mindestens 30 Millionen Euro vorgesehen werden. Jedenfalls muss die Kranken- und Pensionsversicherung jetzt aufrecht bleiben. Anderl: „Es darf nicht sein, dass geringfügig Beschäftigte die Existenzgrundlage verlieren.“

Für Studierende gilt generell, dass ihre Mitversicherung bei den Eltern, eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung und der Bezug einer Waisenpension nur bis zum Alter von 27 Jahren möglich sind. Außerdem muss auch der Studienerfolg nachgewiesen werden. Das ist durch die Covid 19-Maßnahmen derzeit oft nur schwer möglich. Die AK fordert: Das laufende Semester muss in diesen Fällen als zusätzliches Toleranzsemester gelten. Die Versicherung muss aufrecht bleiben, wenn der Studienerfolg wegen Covid 19 nicht erreicht werden kann oder die Altersgrenze überschritten wird.

Anderl: „Die AK fordert Gerechtigkeit gerade in der Corona-Krise. Das muss auch für geringfügig Beschäftigte gelten. Die Bundesregierung darf nicht die Menschen ausschließen, die die Unterstützungsleitungen am Notwendigsten brauchen.“

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