Coronavirus – Drobits: Kein „Stopp Corona“-Einsatz ohne Gesetz für freiwillige Nutzung

Gutachten über Corona-App zeigt dringende Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung

Wien (OTS/SK) – Für SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits zeigen die heutigen Aussagen von Datenschutzexperte Forgo im ORF-Radio, dass eine gesetzliche Regelung zur freiwilligen Verwendung der Corona-App notwendig ist. Außerdem fordert Drobits von der Regierung, den Datenschutzrat in die Fragen von digitalem Tracing künftig gezielter einzubinden. ****

In einem Gutachten kommt der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó in Bezug auf „Stopp Corona“ zu dem Schluss, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten ohne Einwilligung laut Epidemiegesetz möglich sei. In der Regierung wurde im Kampf gegen Corona angedacht, diese Bevölkerung zur Nutzung dieser App zu verpflichten. Dies wäre allerdings „unverhältnismäßig“ und somit unrechtmäßig. Drobits fordert nun ein Gesetz, das die freiwillige Nutzung von Tracing-Apps sicherstellt, wobei hier das Ziel sein soll, eine größtmögliche Akzeptanz des Einsatzes zu ermöglichen.

„Der Rechtsinformatiker Forgó hat in seinem Gutachten Klartext gesprochen und die Wahrheit dieser App ans Licht gebracht. Er verweist auf die Gefahr, dass die Freiwilligkeit einer App wie ‚Stopp Corona‘ ausgehebelt wird, indem Dritte sich einmischen – etwa könnten Supermärkte verlangen, dass man als Kunde die App nutzt oder auch Arbeitgeber die Verwendung schon beim Bewerbungsgespräch einfordern. Es geht auch darum, gesellschaftspolitische und rechtliche Vorgaben zu prüfen. Wir brauchen ein Bundesgesetz um die freiwillige Teilnahme sicherzustellen und zu regeln. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen wegen Diskriminierung und des Verbotes der Weitergabe dieser Daten an Dritte festgelegt werden“, so Drobits.

Wichtig sei auch die europäische Dimension mitzudenken, wenn Google und Apple in weiterer Folge zwecks der Notwendigkeit einer Tracing-App kooperieren.

„Ein wesentlicher Faktor wäre es zukünftig auch, den Datenschutzrat gezielter in Entscheidungen einzubinden, was auch bei Initiativanträgen möglich ist. Am Beispiel der persönlichen Haftung der Bürgermeister für Gesundheitsdaten sieht man, welche lückenhaften Gesetze hier auf die Bevölkerung zu kommen, wenn man auf die Expertise eines Beratungsorganes für Datenschutz verzichtet“, mahnt Drobits abschließend. (Schluss) up/ah

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