EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Änderung des Gewinnverwendungsvorschlags 2019

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Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse
21.04.2020

Innsbruck – Der Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) hat heute, ausgehend von der Empfehlung der Bankenaufsicht vom 27.03.2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie, beschlossen den Gewinnverwendungsvorschlag für 2019 abzuändern und in dieser Form zunächst dem Aufsichtsrat und im Weiteren der ordentlichen Hauptversammlung der BTV am 10.06.2020 vorzulegen.

Anstatt einer Dividende von EUR 0,30 je Stückaktie an alle Aktionäre soll am Zahltag 18.06.2020 lediglich den Vorzugsaktionären der BTV die gemäß Satzung verpflichtend zu leistende Mindestdividende von EUR 0,12 je Stückaktie gewährt werden. Im Fall, dass die Empfehlung der EZB bis spätestens 31.12.2020 aufgehoben ist und zu diesem Zeitpunkt auch kein die BTV treffendes gesetzliches Ausschüttungsverbot besteht, soll eine Dividende in gleicher Höhe auch an die Stammaktionäre der BTV geleistet werden.

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