
NEOS zu Änderungen des Epidemiegesetzes: Regierung will App-Pflicht durch die Hintertür
Gerald Loacker: „Neben schwammigen Bestimmungen zu Tests und Forschung will Türkis-Grün mit unklarer Formulierung auch eine Corona-App-Verpflichtung ermöglichen.“
Wien (OTS) – Scharf ablehnend reagiert NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf die gestern von Türkis-Grün im Ausschuss beschlossenen Änderungen im Epidemiegesetz: „Alle schönen Worte und Beschwichtigungen des Kanzlers sind leere Worte. Die ÖVP und die Grünen haben gestern im Ausschuss die entsprechende Bestimmung im Epidemiegesetz so verwässert, dass damit eine de-facto Pflicht zur Verwendung einer Corona-App ermöglicht wird. Diese Bundesregierung nimmt die Corona-Pandemie als Vorwand, um die Grundrechte völlig überschießend einzuschränken.
Loacker verweist hier auf den geänderten Paragraph 15, dort würde in der neuen Fassung die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen „auf bestimme Personengruppen“ reduziert werden können, oder die Teilnahme an die „Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen“ gebunden. „Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Es ist so weit formuliert, dass hier der Regierung zu viele Formen der Einschränkung ermöglicht werden. Und es bleibt unklar, wie denn solche Personengruppen definiert werden sollen, was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme? Etwa eine Corona-App, die Bewegungsprofile erstellt?“
Scharf kritisiert der NEOS-Gesundheitssprecher auch die anderen beschlossenen Änderungen. „Es ist nicht ersichtlich, warum Türkis-Grün die jetzt erhobenen Gesundheits- und Infektionsdaten nicht anonymisiert der universitären Forschung zur Verfügung stellt, sondern nur der AGES und der Gesundheit Österreich GmbH. Und wieso werden Testergebnisse nicht im ELGA-System der Patientinnen und Patienten gespeichert? Hier zeigt sich wieder einmal, dass Türkis-Grün ihr eigenes Ding durchpeitscht, ohne auf die Verbesserungsvorschläge der Opposition einzugehen und ohne die Fachwelt anzuhören. Hätte man das gemacht, würden solche Fehler nicht passieren.“
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