Drobits: Durchgepeitschte Schnellgesetze ohne Begutachtung sind Bedrohung für Grundrechte

SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits sieht in den neuen COVID-19-Gesetzen eine eklatante Missachtung der Verfassung

Wien (OTS/SK) – Die COVID-19–Gesetze wurden und werden unter dem Deckmantel der Dringlichkeit allesamt als Initiativanträge – d.h. ohne Begutachtungen – beschlossen. „Im Normalfall werden neue Gesetzesanträge durch den Verfassungsdienst, den Rechnungshof, den VfGH, den Datenschutzrat oder die Interessensvertretungen einer seriösen und qualitativen Prüfung unterzogen, doch in der Coronakrise galt dieser Prozess des Anscheins nach als ‚Luxus‘. Damit werden im Eilverfahren Gesetze durchgepeitscht, welche die Fundamente der Grund- und Freiheitsrechte, aber auch jene der Demokratie, ins Wanken bringen“, sieht Drobits die Verfassungswidrigkeit in der Vorgehensweise der Regierung.

Das 12. COVID-19–Gesetz reihe sich nun nahtlos zu den vorherigen Schnellgesetzen per Initiativantrag ein. Drobits erläutert: „Artikel 2 zu den verwaltungsrechtlichen Vorschriften sieht beispielsweise vor, dass es im Ermessen der Behörde liegt, ob eine Partei in mündlichen Verhandlungen persönlich teilnehmen darf. Dieses subjektive Recht geht nur, wenn die technischen Voraussetzungen für eine Bild- und Wortübertragung bei der Partei vorhanden sind – dafür trägt die Partei das Risiko. Hiermit ist der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach Art 6 EMRK ausdrücklich gefährdet. Auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens erscheint obsolet, weil die Videokonferenz nicht als Ausnahmefall geregelt wird. Somit fehlt das Wesentliche und die Gefahr der Behördenwillkür ist beständig gegeben. Verordnungen und Erlässe müssen deckungsgleich sein! Ohne Begutachtung ist dieses Gesetz für mich verfassungswidrig!“

„Ich fordere die sofortige Rückkehr zum normalen Gesetzgebungsverfahren mit Begutachtungen. Unsere Freiheits- und Grundrechte müssen durch das Parlament besonders geschützt werden. Daher gilt: Vertrauen in die Rechtssicherheit und der Rechtsfrieden müssen gewährleistet werden. Denn Grundrechte sind kein Luxus, auf den man in Zeiten wie diesen verzichten kann. Grundrechte und Gesundheit sind vereinbar“, betont Drobits.

„Als Mitglied des Verfassungsausschusses habe ich den Antrag auf Ausschussbegutachtungen gestellt: In der 27. Plenarsitzung habe ich in Folge der Ablehnung durch die Regierungsparteien nochmals einen Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuss gestellt. Ich werde meinen Kampf um die Grund- und die Freiheitsrechte nicht aufgeben“, so Drobits abschließend. (Schluss) lp/sl

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