
FPÖ – Ries zu Coronavirus: Asylanträge auf elektronischem Weg fördern Cyber-Schlepperei
Wien (OTS) – „Der Vorstoß der EU-Kommission in der Corona-Krise, Asylanträge auch auf elektronischem Weg oder per Post zuzulassen, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung und führt ins ‚rechtliche Nirvana‘“, kritisierte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ries.
„Die EU-Kommission ist mit diesem Vorstoß so weit von der Lebensrealität entfernt, dass ‚es schon weh tut‘. Die Kommission erachtet es nämlich nicht für notwendig, dass ein Asylwerber persönlich befragt wird“, so Ries weiter.
„Ohne Erst- und Folgebefragungen eröffnen sich den ‚Münchhausens unter den Asylwerbern‘ ja ungeahnte Möglichkeiten, hier erfolgsversprechende Legenden zu konstruieren. Da können auch faustdicke Lügen ungeprüft aufgetischt werden. Genau damit eröffnet man nicht den elektronischen Zugang zum Menschenrecht, sondern damit bewirkt man in der Realität ganz was anderes. Mit solchen Vorschlägen macht man sich geradewegs zum Geburtshelfer der Cyber-Schlepperei. Auch der vorläufige Verzicht auf Fingerprints spielt dem Asylmissbrauch geradezu in die Hände und ist abzulehnen“, betonte Ries.
„Den Zieldestinationen des Schleppereigewerbes, dazu zählt auch Österreich, kann man gar keinen größeren Bärendienst erweisen. ÖVP-Innenminister Nehammer ist aufgefordert, auch dem grünen Koalitionspartner gegenüber, klarzustellen, dass solche Lösungen für Österreich nicht infrage kommen“, sagte Ries.
„Dem vorliegenden, mit Jahresende befristeten, Antrag auf elektronische oder postalische Einbringung einer Verlängerung des Aufenthaltstitels im Rahmen des Asylgesetzes haben wir im Ausschuss zugestimmt. Dies deshalb, da dies auch zum Schutz der handelnden Beamten ist. Im Regelfall sind, bevor es zu einer Verlängerung des Aufenthaltstitels kommt, die Fronten geklärt und es besteht daher schon eine rechtsgültige Aufenthaltsgenehmigung. Das können wir als Freiheitliche akzeptieren“, sagte Ries zum Antrag von ÖVP und Grünen, Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels nach dem Asylgesetz auch elektronisch oder postalisch einzubringen.
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