
Gesundheitsministerium: Mund-Nasen-Schutz während der Geburt wird nicht empfohlen
Wien (OTS) – Ein Mund-Nasen-Schutz während der Geburt ist aus medizinischer Sicht nicht zu empfehlen. Die Gesundheit von werdenden Müttern und ihren Kindern ist oberstes Gebot und ist in Einklang mit den notwendigen Schutzmaßnahmen zu bringen. Krankenhäuser müssen andere, geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um ihre MitarbeiterInnen, Gebärende und Kinder zu schützen.
Seitens des Gesundheitsministeriums gibt es keine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt. In der Lockerungs-Verordnung BGBl. II Nr. 197/2020 ist die rechtlich vorgegebene Regel für den Gesundheitsbereich folgende:
(5) Beim Betreten von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie beim Betreten von Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden, hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Aus medizinischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diesem Bereich detaillierte Vorschriften zugrunde zu legen, da in Krankenanstalten je nach Bereich und Setting unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Gesundheitsministerium wird daher für eine einheitliche Vorgangsweise auch in dieser Frage das Gespräch mit den Krankenanstaltsträgern suchen und eine entsprechende Richtlinie vorlegen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
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