Mitteldeutsche Zeitung zum VW-Urteil

Halle (ots) – Doch auch die klaren Worte werden nicht ohne Folgen bleiben, denn sie beenden die Ausreden und juristischen Spitzfindigkeiten. Immerhin war man bei VW bis zum Schluss der Überzeugung, nicht gegen das Recht verstoßen zu haben. Die Autos seien schließlich zugelassen gewesen und hätten funktioniert. Dem BGH gebührt das Verdienst, den laienhaften Reflex darauf in juristische Normen zu fassen: Wer die Lücken in Vorschriften so akribisch ausnutzt, dass das Ergebnis keinen realen Aussagewert mehr hat, verstößt gegen die Regeln und täuscht damit arglistig.

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