
VKI unterstützt bei Flugstornierungen: Frist endet am 31. Mai
Graz (OTS) – Kunden haben bei Corona bedingten Flugabsagen Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises. Der VKI unterstützt Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion.
Bei der [AK Steiermark] (http://www.akstmk.at) und [beim Verein für Konsumenteninformation] (https://vki.at/) (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der Corona-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen. Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum können, müssen aber nicht akzeptiert werden. Nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung sind Fluglinien dazu verpflichtet, binnen sieben Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen.
Betroffene können sich unter [www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020]
(http://www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020) beim VKI melden. Die
Ende April gestartete Aktion endet am 31. Mai 2020.
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