
SPÖ-NR Drobits/Einwallner: Steuerfreiheit für Taggelder bei „Frontex“-Einsätzen für PolizistInnen
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ist vom Innenminister für alle betroffenen PolizistInnen rasch umzusetzen
Wien (OTS/SK) – Die steuerliche Behandlung von PolizeibeamtInnen, die im Rahmen von EU-Missionen und EU-Einsätzen vom Bundesministerium für Inneres ins Ausland entsandt wurden, hinterfragen die SPÖ-Nationalräte Christian Drobits und Reinhold Einwallner in einer neuen parlamentarischen Anfrage. ****
Seit einigen Jahren läuft ein Rechtsstreit, ob Taggelder, die österreichische Polizisten bei ihrem Einsatz im Rahmen von Frontex im EU-Ausland erhalten, als Zulagen steuerfrei sind oder nicht. Dabei handelt es sich um EU-Taggelder, die von der EU-Agentur „Frontex“ für die EinsatzbeamtInnen an den Dienstgeber (BMI) im Vorhinein ausbezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat Ende 2019 entschieden, dass österreichische Polizisten, die für Frontex im Ausland tätig sind, für diese Zeit als Auslandsbeamte gelten und damit Frontex-Zahlungen steuerfrei sind.
Die beiden SPÖ-Nationalräte möchten nun vom Innenminister wissen, wie viele PolizistInnen von der mittlerweile widerrechtlichen Besteuerung betroffen waren. Auskunft wollen sie auch zur Frage, ob von der Besteuerung nur österreichische Polizistinnen im Frontex-Einsatz erfasst waren oder ob sich diese auch auf andere vom Innenministerium im Rahmen von EU-Missionen und EU-Einsätzen entsandte Beamtinnen erstreckt hat.
„Die europäische Agentur Frontex spielt eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der EU, die Freiheit, Sicherheit und das Recht an den Außengrenzen zu schützen. PolizistInnen im Frontex-Einsatz tragen ganz wesentlich dazu bei, unser aller Bewegungsfreiheit ohne Grenzkontrollen in Europa sicherzustellen – und dieses Engagement darf nicht finanziell bestraft werden. Vor allem dann nicht, wenn wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis schreibt – die EU-Taggelder von dritter Seite (EU-Agentur „Frontex“) für die Einsatzbeamten an den Dienstgeber im Vorhinein ausbezahlt werden und der Dienstgeber somit nur als Treuhänder über die von Frontex ausbezahlten Taggelder fungiert“, so Christian Drobits.
„Der Job an den EU-Außengrenzen ist für die PolizistInnen hart genug. Es darf zu keinen steuerlichen Nachteilen für die PolizistInnen kommen; ich erwarte mir vom Innenministerium, dass das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zum Anlass genommen wird, eine umfassende Korrektur der Besteuerung der EU-Taggelder aller betroffenen Polizistinnen zu veranlassen“ führt Ing. Reinhold Einwallner abschließend aus. (Schluss) wf/ls
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