HZA-DO: Zoll führte Kontrollen in der Fleischbranche durch; Hauptzollamt Dortmund prüft 4 Betriebe

Dortmund (ots) – Am 28. und 29. Mai überprüften insgesamt 26 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Angehörigen der Arbeitsschutzverwaltung und den Gesundheitsämtern im Rahmen einer regional durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Fleischbranche.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 4 Betriebe (FKS Dortmund: 1, FKS Gelsenkirchen: 1, FKS Siegen: 2) geprüft und 84 Personen (FKS Dortmund: 32, FKS Gelsenkirchen: 15, FKS Siegen: 37) zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich lediglich in einem Sachverhalt Anhaltspunkte für einen Verstoß nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bedeutet, es besteht der Verdacht, dass keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt oder Beitragszahlungen nicht geleistet wurden.

Dieser Fall erfordert nun weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de


Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny