Landesgericht Salzburg: Mayr-Melnhof muss VGT € 16.400 Prozesskosten ersetzen

Morgen Freitag 5. Juni öffentliche OGH-Verhandlung zur Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur gegen einzige VGT-Verurteilung von Prozesslawine Mayr-Melnhof.

Salzburg (OTS) – „Ihr werdets schon sehen“ erklärte ein Gatterjäger dem VGT, als Aktivist_innen erstmals die Gatterjagd bei Mayr-Melnhof in Salzburg von außen dokumentierten, „der Max wird Euch vernichten.“ Und tatsächlich begann wenig später eine Serie von Zivil- und Privatanklagen seitens des Gatterjägermeisters gegen den VGT und seinen Obmann. Ob wegen vorgeblicher Besitzstörung oder wegen einiger Aktionsformen, ob wegen Tierquälerei-Pickerln auf Salzburger Straßenlaternen oder wegen Beleidigungen durch anonyme Kommentare auf Facebookseiten, die nichts mit dem VGT zu tun haben, immer wollte er Kränkungsgeld und den VGT mundtot machen. Ist ihm allerdings nicht gelungen. Sämtliche Urteile, bis auf eines, für das jetzt aber die Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht hat, endeten mit der Verpflichtung zu Prozesskostenersatz. Jetzt verpflichtete das Landesgericht Salzburg Mayr-Melnhof zur Zahlung von weiteren € 16.400 an den VGT nach einer Mayr-Melnhof Privatanklage wegen dem Aufkleben angeblich beleidigender Pickerl. Das Gericht hatte allerdings im Text auf den Pickerln keine Beleidigung gesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die öffentliche Verhandlung am Obersten Gerichtshof zur Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur im Facebook-Prozess wird morgen Freitag den 5. Juni um 11 Uhr im Justizpalast am Schmerlingplatz beginnen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es müssen etwa € 35.000 oder mehr sein, die Mayr-Melnhof dem VGT bereits wegen seiner vergeblichen Klagen hat überweisen müssen. Wir dürfen gespannt sein, ob nun das einzige Urteil seiner Prozesslawine gegen den VGT, das in seinem Sinn ausgegangen ist, vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wird. Offen ist noch unser Fortführungsantrag zur Oberstaatsanwaltschaft Linz bzgl. unserer Anzeige gegen Mayr-Melnhof wegen verschiedener strafrechtlicher Delikte. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer verletzt und ihm rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera entwendet hatte. Die Salzburger Staatsanwältin hat das Verfahren eingestellt, weil Mayr-Melnhof kein Vorsatz nachweisbar sei. Und das, obwohl das Salzburger Landesverwaltungsgericht in seinem Urteil klar feststellte, dass Mayr-Melnhof Beweismittel gefälscht hatte. Das macht man wohl nicht ohne Vorsatz. Ich hoffe sehr, dass sich auch hier der Rechtsstaat gegen russische Zustände durchsetzen wird.“

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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