3 Jahre Integrationsgesetz: 400.000 Beratungen beim ÖIF

Das im Juni 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz schreibt erstmals einen strukturierten Integrationsprozess für Flüchtlinge fest

Wien (OTS) – Das im Juni 2017 in Kraft gegangene Integrationsgesetz (IntG) stellt erstmals eine einheitliche Gesetzesgrundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten dar. Dadurch sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, eine Integrationserklärung zu unterzeichnen, einen Werte- und Orientierungskurs zu absolvieren und Deutschkursmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt diese gesetzlich festgeschriebenen Integrationsmaßnahmen flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung.

Beratungen und Kurse für Flüchtlinge und Migrant/innen in ganz Österreich

In den ÖIF-Integrationszentren in allen Landeshauptstädten und an den zahlreichen mobilen Beratungsstellen in den Regionen fanden in den letzten drei Jahren seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes mehr als 400.000 Beratungen für Flüchtlinge sowie Zuwander/innen statt. In diesen werden unter anderem Flüchtlinge nach Erhalt ihres Asylbescheids umfassend über den Integrationsprozess in Österreich informiert. Dabei wird von jenen Personen, die in die Zielgruppe des Integrationsgesetzes fallen, auch die Integrationserklärung unterzeichnet, in der sie sich per Gesetz zum Besuch von Deutschkursmaßnahmen sowie eines Werte- und Orientierungskurses verpflichten. Die meisten der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten im Werte- und Orientierungskurs stammten in den letzten drei Jahren aus Syrien (46 %), gefolgt von Afghanistan (24 %) und dem Irak (7 %).

Werte- und Orientierungskurse: Steigerung des Frauenanteils
seit Verpflichtung von 20 auf rund 50 Prozent

Auch die österreichweit stattfindenden ÖIF-Werte- und Orientierungskurse sind seit 2017 für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtend zu absolvieren. Seither haben rund 31.000 Personen an diesen Kursen teilgenommen. Die Verankerung der Werte- und Orientierungskurse des ÖIF im Integrationsgesetz hat zu einer deutlichen Steigerung des Frauenanteils unter den Teilnehmer/innen geführt: Vor der gesetzlichen Verpflichtung lag der Frauenanteil in den Werte- und Orientierungskursen 2016 bei rund 21 Prozent, 2019 waren es schon fast 50 Prozent. Somit war im letzten Jahr fast jede/r zweite Wertekursteilnehmer/in eine Frau.

Über 50.000 Deutschkursplätze seit 2017 zur Verfügung gestellt

Das im Wertekurs erarbeitete Wissen wird im Anschluss in den vom ÖIF bereitgestellten Deutschkursen vertieft, deren Curriculum gezielt Werte- und Orientierungswissen behandelt. Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes wurden über 50.000 Deutschkursplätze für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Verfügung gestellt. Auf der Online-Lernplattform [www.sprachportal.at] (http://www.sprachportal.at/) finden Zuwander/innen, ergänzend zu verpflichtenden Werte- und Deutschkursmaßnahmen, ein umfangreiches Angebot an kostenlosen Lehr- und Lernmaterialien.

Integrationsprüfungen: Einheitliche Standards und strenge Qualitätskriterien

Im Rahmen des Integrationsgesetzes bietet der ÖIF auch Integrationsprüfungen für unterschiedliche Sprachniveaus an, die neben Sprachkenntnissen auch Orientierungswissen etwa zur österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung behandeln. Mit diesen Prüfungen können Zuwander/innen in Österreich nachweisen, auf welchem Niveau sie die deutsche Sprache beherrschen. Die ÖIF-Prüfungsformate auf den Niveaus A1 bis B2 entsprechen internationalen Standards (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprache, GER) und werden österreichweit nach gesetzlich festgeschriebenen Standards und Qualitätskriterien durch qualifizierte Prüfer/innen abgehalten und laufend evaluiert.

Österreichischer Integrationsfonds
Aleksandra Klepic
+43 1 710 12 03 – 331
aleksandra.klepic@integrationsfonds.at

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