Entlastungsbündel soll coronabedingte Notlagen weiterhin abfedern

Justizministerin Zadić verlängert Maßnahmen gegen coronabedingte Belastungen

Wien (OTS) – „Mit diesem Initiativantrag wollen wir den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie entgegenwirken und für eine finanzielle Verschnaufpause sorgen“, erklärt Justizministerin Alma Zadić. Der im heutigen Justizausschuss einstimmig angenommene Antrag enthält einen Mix an Maßnahmen, der coronabedingte Belastungen ausgleichen soll, aber „doch nicht zu weit in bestehende Rechte eingreift“, sagt Alma Zadić.
Das betrifft das Unterhalts-, das Kreditvertrags-, das Gesellschafts-und das Insolvenzrecht.

In Sachen Kindesunterhalt soll es über den 30. Juni 2020 hinaus möglich sein, Unterhaltsvorschüsse zu beantragen, ohne zugleich einen Exekutionsantrag gegen den Unterhaltsschuldner zu stellen. Damit sollen Kinder weiterhin möglichst rasch zum Vorschuss kommen und Unterhaltspflichtigen die Einleitung eines Exekutionsverfahrens erspart bleiben.

Die Regelungen über die Stundung von Kreditrückzahlungen sollen bis 31. Oktober 2020 verlängert werden, um Verbrauchern und kleineren Unternehmern als Kreditnehmer weiter entgegenzukommen.
Im Gesellschaftsrecht soll auch für die Societas Europaea (kurz „SE“ Europäische Aktiengesellschaft) die Möglichkeit geschaffen werden, eine Hauptversammlung innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahrs durchzuführen.
Die Aussetzung der bei Überschuldung eintretenden Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden, um Unternehmen eine valide Prognose für ihr Fortbestehen zu ermöglichen. Zudem soll – zur Überwindung der Krise – Gesellschaften auch weiterhin die Erleichterung der Kreditgewährung durch Gesellschafter zugutekommen.

Außerdem soll die Willensbildung in den Rechtsanwaltskammern gesichert und damit ihre Selbstverwaltung gestärkt werden.
Den Rechtsanwaltskammern sollen erweiterte Möglichkeiten eingeräumt werden, um für ihre Plenarversammlungen – in denen die Kammermitglieder über alle wesentlichen Belange entscheiden – von der Briefwahl bzw. Briefabstimmung Gebrauch zu machen. Ziel ist ein verlässliches Funktionieren der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung.

Der Initiativantrag gelangt kommende Woche zur Beschlussfassung ins Plenum.

BM für Justiz
Martina Schmidt
Pressesprecherin der Justizministerin
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martina.schmidt@bmj.gv.at

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