
Drobits: Zwei Jahre DSGVO-Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission
Warum wurde der österreichische Beitrag von der Bundesregierung nicht veröffentlicht?
Wien (OTS/SK) – Am 24. Juni dieses Jahres hat die Europäische Kommission ihren Evaluierungsbericht zur Datenschutzgrundverordnung, die nunmehr zwei Jahre in Kraft ist, vorgestellt, erklärte SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits am Donnerstag. Seit der Einführung der DSGVO wurden die nationalen Datenschutzbehörden personell und ressourcenmäßig um ca. 50 Prozent erweitert. Dies kann jedoch für Österreich bedauerlicherweise nicht festgestellt werden. Eine weitere Schwachstelle bei der Evaluierung erkennt der Datenschutzsprecher der SPÖ in der mangelnden Einbindung des österreichischen Parlaments. ****
In der Evaluierung der Europäischen Kommission wurden, so Drobits, folgende zentrale Feststellungen getroffen:
* Es muss sichergestellt werden, dass die nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich der sektoralen Rechtsvorschriften, mit der DSGVO voll und ganz im Einklang stehen.
* Die Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzbehörden mit den erforderlichen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen ausstatten, damit sie die Datenschutzvorschriften ordnungsgemäß durchsetzen und auch Interessenträger erreichen können, und zwar sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch – besonders wichtig – KMU.
* Die Datenschutzbehörden müssen effiziente
Arbeitsvereinbarungen treffen, was die Anwendung der Kooperations-und Kohärenzmechanismen angeht, auch in Bezug auf verfahrenstechnische Aspekte.
* Das Instrumentarium der DSGVO ist in vollem Umfang
einzusetzen, um die Anwendung der Vorschriften z.B. im Wege von Verhaltenskodizes zu fördern.
* Die Anwendung der DSGVO auf neue Technologien wie KI, das Internet der Dinge und Blockchain ist engmaschig zu überwachen.
Die Hauptaufgabe bei der Umsetzung der DSGVO kommt den nationalen Datenschutzbehörden zu. Wie die europäische Kommission festgestellt hat, haben diese bisher aber noch keinen einheitlichen Standard entwickelt. Besonders Irland und Luxemburg werden als Schwachstellen hervorgehoben, Deutschland als Musterland herausgestrichen. Seit der Einführung der DSGVO wurden die nationalen Datenschutzbehörden personell und ressourcenmäßig um ca. 50 Prozent erweitert. Dies kann jedoch für Österreich bedauerlicherweise nicht festgestellt werden. „Ich fordere daher erneut, die Datenschutzbehörden mit den notwendigen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszustatten“, so Drobits.
Eine Schwachstelle bei der Evaluierung erkennt der Datenschutzsprecher der SPÖ in der mangelnden Einbindung des österreichischen Parlaments. Während das Europäische Parlament mit seinem zuständigen Ausschuss in die Erarbeitung des Evaluierungsberichtes eingebunden war, wurde von Seiten der österreichischen Bundesregierung das Parlament mit dieser Evaluierung nicht befasst. Dies sei schade, da dadurch beim österreichischen Beitrag zur Evaluierung nicht die notwendige Transparenz erzielt werden konnte, wie dies im österreichischen Nationalrat durchaus möglich gewesen wäre, bedauert Drobits. Die SPÖ wird sich daher bei der Beratung des Datenschutzberichtes dafür einsetzen, dass der österreichische Evaluierungsbeitrag veröffentlicht und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht wird. Gerade im Bereich Datenschutz ist Transparenz von äußerster Relevanz. In diesem Zusammenhang erinnerte Drobits auch daran, dass Verfassungsministerin Edtstadler kürzlich zugesagt hatte, eine Vorlage für die Realisierung der Informationsfreiheit noch vor dem Sommer vorzulegen. „Sollte die österreichische Bundesregierung tatsächlich an Transparenz interessiert sein, muss sie den österreichischen Evaluierungsbeitrag umgehend veröffentlichen“, schloss Drobits. (Schluss) bj/pp
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