POL-NE: Verkehrsdienst der Polizei ahndet Drogen- und Alkoholfahrten

Neuss (ots) – Am Dienstag (30.06.) stellten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Kreis Neuss insgesamt vier Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Drogen beziehungsweise Alkohol am Straßenverkehr teilnahmen.

Bereits am frühen Morgen, gegen 05:40 Uhr, fiel ein 50-jähriger Mann aus Erkrath auf, der mit seinem Pkw auf der Stresemannallee unterwegs war. Bei ihm ergaben sich im Zuge der Verkehrskontrolle Verdachtsmomente, dass er Marihuana konsumiert hatte. Ein durchgeführter Schnelltest erhärtete den Verdacht.

Auch bei einem 37-jährigen Mann aus Düsseldorf fiel ein Drogenvortest positiv aus und deutete neben Cannabis auch auf Amphetamin und Kokain Konsum. Der Betroffene und sein Auto wurden, gegen 07:30 Uhr, von der Polizei auf der Heerderbuschstraße kontrolliert.

Beiden Männern wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Sie müssen sich in Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten und mit einer Geldbuße von mindestens 500,- EUR, zwei Punkten in Flensburg sowie einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Gegen 19:50 Uhr, sollte ein 34-jähriger Neusser im Bereich der Bergheimer Straße im Stadtteil Reuschenberg angehalten und überprüft werden. Beim Erkennen der Polizei flüchtete er auf einem Elektro-Scooter. Nach kurzer Verfolgung konnte der Mann jedoch gestellt werden. Sein Fluchtversuch war nicht unbegründet. Nicht nur, dass er unter Drogeneinfluss stand (Cannabis und Amphetamin), vielmehr gehörte ihm der E-Scooter auch nicht. An dem Fahrzeug einer Verleihfirma fehlte das Versicherungskennzeichen und es war zudem technisch manipuliert worden. Den Scooter stellten die Beamten sicher. Neben der Fahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel wird sich der Mann demnächst auch in einem Strafverfahren wegen des Verdachts eines Diebstahldeliktes verantworten müssen.

Den Abschluss dieses arbeitsreichen Tags beim Verkehrsdienst machte ein 22-jähriger Mann aus Neuss. Auf der Straße “Am Kirchenmorgen” wurde er als Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Augenscheinlich hatte der junge Mann zu viel Alkohol getrunken, so dass er nicht mehr am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen. Besonders prekär hierbei war, dass er sich noch in der Probezeit seines Führerscheins befand. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Polizei wird Kontrollen, die auch die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit umfassen, in regelmäßigen Abständen im gesamten Kreisgebiet durchführen. Dabei ist nicht das Verhängen möglichst vieler Bußgelder das Ziel der Beamten, sondern einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Verkehrssicherheit zu leisten und Unfälle sowie deren mitunter drastischen Folgen zu verhindern.

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