Grüne zu EU-Parlamentsbeschluss gegen Lohn- und Sozialdumping bei LKW-Logistik

Weratschnig: „Wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitssituation von Fahrer*innen“

Wien (OTS) – „Einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer*innen und einen starken Beitrag zur Verkehrssicherheit“, sieht der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig in der Einigung des Europäischen Parlaments zum „Mobilitätspaket I“ am 8. Juli 2020. Damit sei ein weiterer Schritt zur umfassenden Reform des Straßenverkehrssektors in der EU gesetzt worden, so der Tiroler Abgeordnete. Drei Jahre lang wurde intensiv verhandelt, um die Arbeits- und Sozialbedingungen für LKW-Fahrer*innen zu verbessern und stärker gegen Lohn- und Sozialdumping vorgehen zu können.

„Das Mobilitätspaket des EU Parlaments bringt eine dringend benötigte Klarheit für Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten und beendet die aktuell sehr unterschiedliche Anwendung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten“, erklärt Weratschnig, „dadurch können die Fahrer mehr Zeit zuhause verbringen, denn Speditionen müssen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne von nun an darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die Regelung stellt nun auch klar, dass die vorgeschriebene Ruhezeit pro Woche nicht im Fahrerhaus des Lkw verbracht werden darf und legt außerdem fest, dass die Unternehmen für die Unterbringung zahlen müssen, wenn die Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen.“ Die neuen Vorschriften geben auch einen klaren Rechtsrahmen vor, damit die Mitgliedstaaten in Zukunft keine unterschiedlichen Regelungen vorsehen und die Fahrer gerecht entlohnt werden.

Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten im selben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden. Außerdem müssen Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. „Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen. Damit schließt das Parlament eine weitere Lücke, die ein Einfallstor für Betrug und Sozialdumping war. Außerdem bekommen Briefkastenfirmen einen Riegel vorgeschoben, denn Güterkraftverkehrsunternehmen müssen nun nachweisen, dass sie in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, auch tatsächlich in erheblichem Umfang tätig sind“, freut sich Weratschnig über das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament nach jahrelangem Ringen.

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