AK Anderl: Sonderbetreuungszeit bis Jahresende ausweiten

Rechtsanspruch und voller Kostenersatz für Arbeitgeber

Wien (OTS) – Die im Nationalrat beschlossene Sonderbetreuungszeit von drei Wochen für den Sommer greift für AK Präsidentin Renate Anderl zu kurz: „Derzeit ist völlig ungewiss, wie die Situation an den Schulen und Kindergärten ab Herbst aussehen wird. Eltern brauchen aber bezüglich der Betreuungssituation ihrer Kinder Sicherheit.“ Deshalb fordert die AK Präsidentin eine Ausweitung der Sonderbetreuungszeit bis Ende des Jahres sowie einen Rechtsanspruch.
Die aktuelle Schließung von Schulen und Kindergärten in Oberösterreich zeigt, dass Eltern weiterhin punkto Betreuung ihrer Kinder mit einer schwierigen Situation zu kämpfen haben. Denn von heute auf morgen kann sich die Situation ändern. Um den Eltern mehr Sicherheit zu geben, fordert die AK eine Ausweitung der Sonderbetreuungszeit bis Jahresende, einen vollen Kostenersatz für den Arbeitgeber, der Bund muss also 100 Prozent der Kosten übernehmen, sowie einen Rechtsanspruch. Denn nach der derzeitigen Regelung muss der Arbeitgeber der Sonderbetreuungszeit zustimmen.

Unerlässlich sind auch klare Regelungen für Kindergärten und Schulen im Krankheits- bzw. Verdachtsfall. Dazu Anderl: „Eltern sollen nicht zwischen Betreuungseinrichtung, Arbeitsplatz und ÄrztInnen hin und her rennen müssen. Daher muss über den Sommer ein Plan ausgearbeitet werden, damit dieser mit Schulbeginn im September einsatzbereit ist und klar kommuniziert werden kann.“

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