HZA-SI: Lohnsplitting aufgedeckt Geschäftsführer hinterziehen Sozialabgaben

Singen (ots) – Landkreis Waldshut: Das Amtsgericht St. Blasien hat vier Geschäftsführer zweier holzverarbeitenden Firmen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 278 Fällen zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten betrieben die jeweiligen Geschäftsführer über mehrere Jahre hinweg das sogenannte Lohnsplitting. Dabei werden Arbeitszeiten von angemeldeten Arbeitnehmern zum Schein dritten Personen, die tatsächlich nicht selbst arbeiten, als geringfügige Beschäftigung zugeschrieben und für diese auch nur geringere Sozialversicherungsabgaben gezahlt. Die Namen der fiktiven Arbeitnehmer wurden dabei unter den beiden Firmen ausgetauscht.

Der Steuerschaden sowie der Schaden für die Sozialkassen betragen insgesamt mehr als 310.000 Euro.

Die Verurteilten haben nun nicht nur ihre Geldstrafen von insgesamt über 86.000 Euro zu bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihnen nachgefordert.

Da das Amtsgericht die Geldstrafen auf jeweils 120 und 200 Tagessätze festgesetzt hat, gelten zudem alle vier Geschäftsführer als vorbestraft.

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