POL-GE: Polizei stoppt fünf Kleinkraftradfahrer ohne Fahrerlaubnis

Gelsenkirchen (ots) – Am Wochenende hat die Polizei Gelsenkirchen bei Verkehrskontrollen fünf Kleinkraftradfahrern im Stadtgebiet die Weiterfahrt untersagt. Am Samstag, den 11. Juli 2020, kontrollierten Polizeibeamte um 17.10 Uhr einen 53-jährigen Essener, der auf der Grillostraße in Schalke unterwegs war. Er musste sein Kleinkraftrad stehen lassen, weil er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein. Am Sonntag, den 12. Juli 2020, hielten Polizeibeamte einen 68-jährigen Essener in Rotthausen an. Der 68-Jährige war mit seinem Kleinkraftrad samt Anhänger um 13.45 Uhr auf der Steeler Straße unterwegs. Als er den Streifenwagen sah, verlangsamte er die Fahrt. Die Polizisten kontrollierten den Essener und stellten fest, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Er musste sein Gespann stehen lassen und seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Ihn erwartet ein Strafverfahren. Ebenfalls auf der Steeler Straße kontrollierten Polizeibeamte um 14.37 Uhr einen 56-jährigen Kleinkraftradfahrer aus Bottrop. Da er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, musste er seinen Weg als Fußgänger fortsetzen. Ihn erwartet ein Strafverfahren. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Paul-Klee-Straße in der Feldmark kontrollierten Polizisten einen 32-jährigen Gelsenkirchener auf einem Kleinkraftrad. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv und er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Außerdem hatte er Marihuana dabei. Er musste die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizeibeamten stellten das Marihuana sicher, untersagten dem 32-Jährigen die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen ihn ein. Den Halter des Kleinkraftrades erwartet ebenfalls ein Strafverfahren. Einen 16-jährigen Gelsenkirchener auf einem Kleinkraftrad stoppten Polizeibeamte um 18.35 Uhr auf der Achternbergstraße in Rotthausen. Er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und musste das Kleinkraftrad stehen lassen. Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen ein.

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