POL-DEL: Landkreis Oldenburg: 65-Jährige bei Verkehrsunfall in Ganderkesee lebensgefährlich verletzt

Delmenhorst (ots) – Am Dienstag, 14. Juli 2020, wurde eine 65-jährige Pkw-Fahrerin aus Ganderkesee bei einem Zusammenstoß mit einem Bus lebensgefährlich verletzt.

Gegen 09:15 Uhr befuhr die 65-Jährige mit ihrem Pkw, einem Opel, die Neue Straße in Richtung Elmeloher Straße. Aus bislang ungeklärter Ursache hielt die 65-Jährige nicht an der Kreuzung an, um den bevorrechtigen Verkehr der Elemloher Straße passieren zu lassen, sondern fuhr auf die Elmeloher Straße auf.

Die von links kommende 49-jährige Busfahrerin aus Twistringen konnte einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Der Bus kollidierte frontal mit der Fahrerseite des Pkw.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Opel gegen einen angrenzenden Gartenzaun geschleudert und kam dort zum Stehen.

Die 65-Jährige wurde in ihrem Pkw eingeklemmt und lebensgefährlich verletzt. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wurde sie von Ersthelfern betreut und anschließend durch Kräfte der Berufsfeuerwehr Delmenhorst und der Freiwilligen Feuerwehr Ganderkesee aus ihrem Fahrzeug befreit.

Aufgrund ihrer lebensgefährlichen Verletzungen wurde sie umgehend durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Der Bus war mit insgesamt vier Personen besetzt, bei denen es sich um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Busunternehmens handelte, die sich auf einer sogenannten Streckeinweisung befanden. Von den vier Personen wurde eine 55-jährige Frau und ein 34-jähriger Mann leicht verletzt.

Der Opel wurde durch den Verkehrsunfall stark beschädigt. Der Schaden wird auf 3.000 Euro geschätzt. Zudem weist die Fahrzeugfront des Busses ebenfalls starke Beschädigungen in Höhe von etwa 8.000 Euro auf. Der Schaden am Gartenzaun wird auf 500 Euro geschätzt. Die Elmeloher Straße wurde für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme voll gesperrt.

Der Einsatz der Ersthelfer war in diesem Fall äußerst vorbildlich, da sie keine Scheu gezeigt haben bei einem schweren Verkehrsunfall Hilfe zu leisten. Vollkommen gegensätzlich verhielten sich einige Verkehrsteilnehmer, die trotz des augenscheinlich schweren Unfallgeschehens die Unfallstelle über den angrenzenden Gehweg umfahren und sich an dem beteiligten Bus “vorbeigedrängelt” haben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht und durch das Durchfahren einer Unfallstelle (auch als Radfahrer) wichtige Unfallspuren unkenntlich gemacht werden können.

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Lorena Lemke
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