Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen

München (ots) – Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:

– Meningokokken C
– Meningokokken B
– Meningokokken ACWY Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:

#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de (http://www.meningitis-bewegt.de) herunterladen.

#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen

#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:

– Impfstoff-Rezept
– Apothekenrechnung für den Impfstoff
– Arztrechnung Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.

#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Info

Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. (1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.

(1) BZgA: “Erregersteckbrief Meningokokken”. Verfügbar unter: https://bit.ly/33GX3tY. März 2020.

NP-DE-MNX-WCNT-200050; 05/20

Pressekontakt:

Melanie Piatanesi, Complementary Worker on behalf of GSK, PR-Managerin Impfstoffe
Tel.: +49 89 36044 8638, E-Mail: melanie.m.piatanesi@gsk.com
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