HZA-S: Arzneimittel oder Droge?

Stuttgart (ots) – Stuttgarter Zollbeamte haben am späten Dienstagabend 15 Kilogramm Cannabis bei einer Zollkontrolle auf der Autobahn 81 am Rastplatz Schönbuch Ost entdeckt. Die getrockneten Pflanzenteile befanden sich in Kunststoffbeutel verpackt im Kofferraum eines in der Schweiz zugelassenen Autos. Die beiden Insassen des Fahrzeugs (ein Kosovare und ein Mann mit niederländischen Reisepass) gaben auf Nachfrage an, bei dem Cannabis handele es sich nicht um Betäubungsmittel, sondern um medizinisches Marihuana (sogenanntes CBD) aus der Schweiz, mit welchem sie Handel trieben und welches sie nun in den Niederlanden zu Öl pressen lassen wollten. Ein erster Schnelltest vor Ort deutete darauf hin, dass in den getrockneten Cannabisblüten der in Deutschland unter das Betäubungsmittel fallende psychoaktive Wirkstoff THC zumindest nur in geringer Dosis vorhanden ist. Ob die Ware nun tatsächlich als Droge zu klassifizieren ist, müssen nun weitere Untersuchungen zeigen. Selbst, wenn es sich bei den Blüten nicht um verbotene Betäubungsmittel handelt, hätten die Männer die Ware mit einem Gesamtwert von 20.000 Euro bei der Einfuhr aus der Schweiz beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 3.000 Euro entrichten müssen. Das Cannabis wurde von den Zollbeamten sichergestellt und gegen die Männer ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart@zoll.bund.de
www.zoll.de


Original-Content von: Hauptzollamt Stuttgart, übermittelt durch news aktuell