Vollath zu Schrems/Facebook-Urteil: Ein guter Tag für die europäischen Grundrechte

Datenaustausch auf Grundlage von EU-US Privacy Shield unzulässig – EU-Kommission muss Modus finden, der EU-Datenschutzstandards genügt

Wien (OTS/SK) – SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath sieht in dem heutigen EuGH-Urteil in der Rechtssache Max Schrems gegen Facebook einen großen Erfolg: „Es ist ein guter Tag für die europäischen Grundrechte und eine klare Stärkung des europäischen Datenschutzrechts. Indem der EuGH den EU-US Privacy Shield heute kippt, bestätigt er auch die Bedenken, die das EU-Parlament von Beginn an vorgebracht hat. Wenn sich die US-amerikanischen Internetriesen nicht an EU-Datenschutzstandards halten, ist der Datenaustausch nicht zulässig. Die EU-Kommission muss jetzt einen verbindlichen Weg finden, damit Daten europäischer BürgerInnen endlich nach europäischen Standards gesichert werden. Mit der Datenschutzgrundverordnung haben wir weltweite Standards gesetzt, es wird Zeit, dass wir diese auch auf globaler Ebene selbstbewusst einfordern.“ **** (Schluss) ls/jf/mp

Jakob Flossmann, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, +43 660 562 11 99, jakob.flossmann@europarl.europa.eu

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