
Silvan: „Coronastrafen sind nun auch ein Fall für die Volksanwaltschaft“
VfGH-Urteil macht deutlich: Verordnungschaos wird Volksanwälte noch länger beschäftigen
Wien (OTS/SK) – SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Grund unklarer COVID-19 Verordnungen, die oft in Nacht- und Nebelaktionen erlassen wurden, ein immenser Beschwerdeanstieg auf die Volksanwaltschaft zukommen könnte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs herrscht Klarheit. „Jetzt, da wir wissen, dass etliche Coronaverordnungen nicht verfassungskonform erlassen worden sind, bin ich mir sicher, dass der Volksanwaltschaft ein arbeitsreicher Herbst bevorsteht“, erklärte Silvan am Freitag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Silvan hofft daher, dass die Regierung zukünftig Verordnungen klarer formuliert und schon im Vorfeld auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lässt. Während des Lockdowns war es laut Silvan so, dass sogar PolizistInnen nicht mehr wussten, welche Verordnung gerade gilt. Eine neue Regel hat die andere überholt. Silvan erwartet sich zukünftig eine klarere und deutlichere Kommunikation von der Regierung. „Diese hat durch schwammige und unklare Ansagen in etlichen Pressekonferenzen und durch bewusste Panikmache das Ihre dazu beigetragen, dass die allgemeine Verunsicherung, auch innerhalb der Exekutive, rapide gestiegen ist“ erklärt der SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher.
Die Aufforderung von Volksanwalt Achitz am Donnerstag, wonach sich diesbezüglich Betroffene schriftlich, telefonisch oder persönlich unbedingt an die Volksanwaltschaft wenden sollen, begrüßt Silvan. „Es ist mir ein großes Anliegen in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft und Ihrer MitarbeiterInnen hinzuweisen. Gerade in Zeiten wie diesen, bewährt sich deren enorme Professionalität“ erklärt Silvan abschließend. (Schluss) PP/ls
SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klub@spoe.at
https://klub.spoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender