Alles auf einer Seite: TK-Betreiber müssen ab Dezember leicht verständliches Infoblatt für TK-Produkte anbieten

EU-Verordnung nimmt TK-Betreiber in die Pflicht – RTR bietet mit dem „Handbuch zur Vertragszusammenfassung“ der TK-Branche rechtzeitig klare Leitlinien für die Umsetzung an

Wien (OTS) – Ab 21. Dezember sind die österreichischen TK-Betreiber per EU-Verordnung verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzern je TK-Produkt bzw. TK-Vertrag die wesentlichen Informationen zusammenzufassen („Vertragszusammenfassung“) und auf einer einzigen Seite barrierefrei darzustellen. Ziel ist, mit der standardisierten Vertragszusammenfassung die Vergleichbarkeit von TK-Verträgen zu verbessern und damit die Entscheidungsfindung vor Vertragsabschluss zu erleichtern. „Wir werden immer wieder von Nutzerinnen und Nutzern kontaktiert, weil Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen missverständlich oder höchst kompliziert und im Juristendeutsch formuliert sind. Will man das Produkt oder den Anbieter wechseln, ist eine Vergleichbarkeit selten gegeben. Das wird mit der veröffentlichten Vertragszusammenfassung anders“, sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, und ergänzt: „In der EU-Verordnung sind klare Vorgaben für das Format, das Wording, aber auch den Inhalt enthalten.“

Nach Konsultation mit TK-Branche und Konsumentenschutz: RTR veröffentlicht Praxishandbuch

„Die Verordnung der EU wird bei der Umsetzung viele praktische Fragen aufwerfen. Um der TK-Branche bereits frühzeitig vor Inkrafttreten der Bestimmungen Hilfestellungen für die Adaptierung ihrer Geschäftsprozesse anzubieten, haben wir ein Praxishandbuch erstellt und unsere Expertise aus der Schlichtungstätigkeit einfließen lassen. Die Miteinbeziehung der TK-Branche und der Konsumentenschützer war uns dabei sehr wichtig. Die Inputs, die sie uns im Rahmen einer öffentlichen Konsultation gegeben haben, haben wir weitgehend eingearbeitet“, sagt Steinmaurer.

Das Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung ist auf der Website der RTR unter
[https://www.rtr.at/de/tk/Betreiberservice/Praxishandbuch_zur_Vertrag
szusammenfassung.pdf]
(https://www.rtr.at/de/tk/Betreiberservice/Praxishandbuch_zur_Vertrag
szusammenfassung.pdf) abrufbar, die Verordnung der Europäischen Kommission ist unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2
243&from=HU veröffentlicht.

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter [www.rtr.at] (http://www.rtr.at/) veröffentlicht.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Telekommunikation und Post
+43 1 58058 – 401
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www.rtr.at
https://twitter.com/RTRTelekomPost

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