HZA-M: Münchner Zoll deckt Rauschgiftschmuggel auf

München (ots) – Vier Kilogramm Hanfsamen zur Anzucht von verbotenen Cannabispflanzen hat der Zoll am Flughafen München Mitte Juli in zwei Plüschtieren einer 25- jährigen Französin sichergestellt.

Die Zöllner baten die junge Frau, welche aus Barcelona kam, zu einer Kontrolle. In ihrem Koffer befanden sich zwei Stofftiere, die das Interesse der Zöllner besonders erweckten.

Das Röntgenbild bestätigte den Verdacht der Zöllner, denn in den Plüschtieren befand sich ein ungewöhnlicher Füllstoff: vier Kilogramm Hanfsamen.

Die Dame machte keine Angaben zum Schmuggel. Die Hanfsamen wurden sichergestellt.

Die Französin durfte ihre Weiterreise nach Kroatien nach Zahlung der Sicherheitsleistung fortführen.

Zusatzinfo zur Einfuhr von Hanf und Hanfsamen: Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und des Faserhanfmarktes dürfen Rohhanf und zur Aussaat bestimmte Samen von bestimmten Hanfsorten nur eingeführt werden, wenn ihr Gehalt an Tertrahydrocannabinol (THC) den Höchstwert von 0,2 vom Hundert nicht übersteigt. Regelungen hierzu sind in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 getroffen.

Weitere Infos finden Sie unter www.zoll.de.

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