LPI-J: Medieninformation der PI Weimar vom 17.08.2020
Weimar (ots) – Zeugen gesucht In der Nacht von Sonntag zu Montag, gegen 02:00 Uhr, kam es im Bereich des Landesverwaltungsamtes auf Höhe der Tiefgaragenausfahrt des Atriums zu einem Angriff auf ein Paar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden der Mann und die Frau von mehreren Jugendlichen mit Flaschen beworfen. Ob die beiden Verletzungen davon trugen ist derzeit nicht bekannt, da sie in Richtung Bahnhof davon eilten. Nach Zeugenaussagen soll es sich bei dem Paar um Personen mit asiatischen Äußeren gehandelt haben. Zwei tatverdächtige Personen (14 und 21 Jahre) konnten noch im Nahbereich ermittelt werden. Zur genauen Klärung des Sachverhalts werden der Mann und die Frau, sowie eventuell weitere Zeugen gebeten, sich bei der Polizei Weimar unter 03643/8820 oder per Mail unter pi.weimar@poliezi.thueringen.de zu melden.
Polizei sucht nach möglichen Betrugsopfern Die Polizei Weimar sucht nach Personen, deren Gutmütigkeit ausgenutzt wurde und die auf eine Betrugsmasche hereingefallen sind. Am vergangenen Samstag stellten Beamte der PI Weimar auf dem Parkplatz des Kauflandes zwei Männer fest, die mit Hilfe eines Pappschildes Spenden für taubstumme Menschen sammelten. Beide wurden einer Kontrolle unterzogen. Die beiden Rumänen hatten eine gefälschte Sammelliste einer Münchner Firma bei sich, durch welche diese Spendenaktion angeblich iniziiert wurde. Vermutlich floss das Geld aber direkt in die Tasche der beiden Männner. Personen, welche im falschen Glauben Geld spendeten, werden nunmehr gebeten Kontakt zur PI Weimar aufzunehmen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis wurde Sonntagmittag ein 36-jähriger Weimarer in Umpferstedt festgestellt. Der Mann, der mit einem Gespann in eine Verkehrskontrolle geriet, konnte mit seinem Führerschein lediglich die Klasse zum Führen von Pkw nachweisen. Das zusätzliche Führen des Anhängers ist ihm mit seinem Führerschein nicht erlaubt gewesen.
Beamte bleidigt Ein 37-jähriger Weimarer verständigte am Sonntagabend die Polizei, weil er der Meinung war, dass sein Bekannter ärztliche Hilfe benötigte. Da er diese verweigerte und dem Mann die Notrufnummer der Rettungsleitstelle entfallen war, wendete er sich an die Polizei. Als die Beamten bei dem Mann ankamen, befand sich in dessen Wohnung tatsächlich ein weiterer Mann (49). Dieser konnte den Polizisten aber glaubhaft versichern, dass er keinerlei medizinische Hilfe benötigte. Als der Anrufer mitbekam, dass sein Ansinnen nicht mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden sollte, begann er die eingesetzten Beamten zu beleidigen. Der Mann war offensichtlich stark alkoholisiert. Einen Test zum Grad seiner Alkoholisierung verweigerte er. Anzeige wegen Beleidigung wurde dennoch erstattet.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht In Legefeld fiel Polizeibeamten am Sonntagabend ein Jugendlicher auf einem Hoverboard auf. Sie hielten den 14-Jährigen an. Da das Board schneller als 6 km/h fahren kann und nicht mit unter die Ausnahmeverodnung fällt, der beispielsweise die E-Roller unterliegen, braucht man zum Führen von Hoverboards einen Führerschein. Zudem müssen diese für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr versichert sein. Beides war bei dem Jungen nicht der Fall, weswegen von Amtswegen eine Anzeige gegen ihn erstattet wurde.
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