VKI: Einigung mit Energie Burgenland zur Preisanpassung

Konsumenten erhalten Gutschrift im Bonuspunkteprogramm oder alternativ Geldersatz

Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche auch von der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG (Energie Burgenland) verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzahlen. Der VKI konnte nunmehr mit der Energie Burgenland einen Vergleich für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung vom 01.10.2018 automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der Energie Burgenland, und zwar im Ausmaß des sich aus der letzten Preiserhöhung ergebenden Differenzbetrages. Alternativ ist eine Auszahlung möglich.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG (Energie Burgenland) befand sich bis Anfang 2019 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der Energie Burgenland verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage stand dabei die Preiserhöhung vom 01.10.2018.

Der VKI konnte nunmehr mit der Energie Burgenland einen Vergleich für Haushaltskunden erzielen: Die Energie Burgenland wird bei den Stromtarifen Optima Basis, Optima Komfort, Optima Plus, Optima Wärme, Optima Premium und Allstrom sowie bei den Erdgastarifen Optima Basis und Optima Komfort allen betroffenen Konsumenten den sich aus der Preiserhöhung vom 01.10.2018 ergebenden Differenzbetrag als Bonuspunkte gutschreiben. Basis für die Gutschrift ist der jeweilige Verbrauch im Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019. Die Bonuspunkte können in der Folge jeweils 3 Jahre lang verbraucht werden.

Alternativ zur Gutschrift der Bonuspunkte gibt es die Möglichkeit, den Betrag per Banküberweisung ausgezahlt zu erhalten. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI unter
[https://verbraucherrecht.at/energieburgenland]
(https://verbraucherrecht.at/energieburgenland) erforderlich. Die
Meldung muss bis spätestens 31.10.2020 erfolgen. Basis für die Auszahlung ist jeweils dieselbe Verbrauchsmenge wie im Fall einer Gutschrift von Bonuspunkten.

Entsprechende Informationsschreiben werden Mitte August 2020 von der Energie Burgenland an mehr als 120.000 Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.

„Wir haben mit der Energie Burgenland erfreulicherweise eine rasche und unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

„Obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffen hat, setzt die Energie Burgenland mit dem Bonuspunkteprogramm auf attraktive Einlösemöglichkeiten im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden“, sagt Thomas Torda, Geschäftsführer Energie Burgenland Energievertrieb GmbH & Co KG.

Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von 50 Euro rechnen.

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit Energie Burgenland und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at).

Verein für Konsumenteninformation
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