
WKÖ-Kopf zu Corona-Sonderbetreuungszeit: „Verlängerung geht krisenbedingt in Ordnung“
Rechtsanspruch wäre falsches Signal – Prinzip der Freiwilligkeit muss erhalten bleiben
Wien (OTS) – Die Verlängerung der während der Coronakrise eingeführten Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer bis Ende Februar 2021 geht aus Sicht von Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf „krisenbedingt in Ordnung“. Eigentlich hätte das Modell mit Ende September auslaufen sollen. „Die Wirtschaft hat Verständnis dafür, dass in den kommenden Monaten weiterhin Freistellungen notwendig sein werden. Wichtig ist aber, dass das Prinzip der Freiwilligkeit erhalten bleibt, sprich, dass die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden muss“, sagt Kopf.
Aktuell gibt es in Österreich bereits eine Vielzahl von Rechtsansprüchen auf Freistellung. Viele Betriebe sind durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich und organisatorisch sehr unter Druck. Da wäre ein Rechtsanspruch und damit eine weitere einseitige Belastung „das falsche Signal“, so Kopf. „Aus der Praxis wissen wir zudem, dass Arbeitgeber ohnehin stets bemüht sind, ihren Mitarbeitern entgegen zu kommen, wenn sie keine Alternative zur Betreuung organisieren können.“
Das Modell zur Sonderbetreuungszeit sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu drei Wochen freinehmen können, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern haben oder die Betreuung von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen nicht mehr sichergestellt ist. Ein Drittel der Lohnkosten übernimmt für diese Zeit der Staat. (PWK374/JHR)
Ing. Markus Kirchschlager, MSc.
Pressesprecher des Generalsekretärs
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