Novelle Epidemiegesetz – die Lebenssituationen von Kindern müssen mitgedacht werden!

Wien (OTS) – Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (KJA) vertritt als weisungsfreie Ombudsstelle die Interessen von in Wien lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Unsere Zielgruppe war in den letzten Monaten massiv von den Auswirkungen der Covid-19 Maßnahmen betroffen. Ob im Gesundheits-, Bildungs- oder Freizeitbereich – die Regelungen griffen essentiell in die Rechte von jungen Menschen ein. Wie im Nachhinein auch vom Verfassungsgerichtshof festgestellt, wurden die unklaren und damit verfassungswidrigen Covid- 19 Bestimmungen von den Polizeibehörden mit voller Härte umgesetzt. Die Anzahl der in Wien ausgestellten Verwaltungsstrafen ist beträchtlich, so sind rund 3.400 Jugendliche und junge Erwachsene betroffen. Auch wenn allen Betroffenen nahegelegt wurde Rechtsmittel zu ergreifen, gibt es viele, die damit überfordert waren oder darauf verzichtet haben. Diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind nunmehr mit extrem hohen Geldstrafen konfrontiert, die ihre finanziellen Möglichkeiten bei Weitem übersteigen.

Soziale Pandemie: Kinderschutz ist systemrelevant!

Um eine Wiederholung dieser Situation zu vermeiden, gilt es bei der Erstellung der gegenständlichen Novelle besonders auf die Auswirkungen auf junge Menschen Rücksicht zu nehmen. „Wir müssen uns jetzt mit den problematischen Erfahrungen der letzten Monate reflexiv auseinandersetzen, um künftig explizit auf die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besser eingehen zu können. Politische Entscheidungen müssen jetzt Veränderungen herbeiführen!“, betont die Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal.

In diesem Zusammenhang wird auf den Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern hingewiesen, welcher besagt, dass bei allen die Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Institutionen, der Vorrang des Kindeswohls zu beachten ist. Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Pandemie sollten klar und hinreichend bestimmt sein und auch für rechtsunkundige Personen wie Jugendliche verständlich formuliert werden. Leider lässt der gegenständliche Entwurf eine solche Prüfung des Kindeswohlvorrangs vermissen. Die KJA Wien fordert daher eine Überarbeitung der Gesetzesentwürfe.

Eine ausführliche Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu ausgewählten Gesetzesentwürfen finden sich auf der [Website der KJA] (https://kja.at/site/category/aktuell/).

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Dunja Gharwal, MA, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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