Schulbeginn: Religionszwang und pro-religiöse Schikanen im Windschatten der Corona-Krise

Verlegung des Religionsunterrichtes auf den Nachmittag gefordert

Wien (OTS) – Alle Jahre wieder: Konflikte um den Religionsunterricht sind im Laufe der ersten Schulwoche vorprogrammiert und auch heuer erreichten die „Initiative Religion ist Privatsache“ mehrere Beschwerden von Eltern und SchülerInnen, deren Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen verletzt wurden. Wie in den vergangenen Jahren häuften sich auch diesmal Beschwerden über ReligionslehrerInnen, die auf SchülerInnen bzw. Eltern Druck ausgeübt haben, um eine beabsichtigte Abmeldung vom Religionsunterricht zu verhindern. In einem Fall wurde sogar eine schriftliche Begründung für die geplante Abmeldung verlangt. Dabei ist aber „jede Beeinflussung der Entscheidung der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten in Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu unterlassen“ – so die explizite Regelung im „Durchführungserlass zum Religionsunterricht“ (BMUKK-10.014/2-III/3/2007). „Die Methoden, die von ReligionslehrerInnen – oft mit Wissen oder gar Unterstützung der Schulleitung – angewendet werden, lassen vordemokratische Denkmuster erkennen und sie werden regelrecht befeuert durch die aggressive Imagekampagne der Katholischen Kirche für den Religionsunterricht. Besonders brisant wird allerdings die Lage, wenn die ReligionslehrerInnen zugleich auch Klassenvorstände sind und ihre Machtposition missbrauchen“, meint Eytan Reif, Sprecher der Initiative.

Eine äußerst bedenkliche Erscheinung, die seit der Wiedereröffnung der Schulen nach der Corona-bedingten Schließung im Sommersemester 2020 zunehmend zu beobachten war, droht im neuen Schuljahr aber zur Regel zu werden: unter dem Vorwand, eine Mischung der Klassen zu verhindern, werden SchülerInnen ohne Bekenntnis bzw. solche, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, gezwungen, während des Religionsunterrichtes im Klassenverband zu bleiben. „Diese Vorgehensweise ist rechtlich mehr als fraglich, da sie eine klare Einschränkung des Rechts, frei von Religion zu leben, darstellt. Wir sollten äußerst behutsam mit Einschränkungen der Grundrechte im Rahmen der COVID-Bekämpfung umgehen. Zur Erinnerung: der staatlich finanzierte Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist ein Privileg der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist es eine Zumutung, wenn über dem Umweg der Schulpflicht konfessionsfreie Kinder gezwungen werden, am Religionsunterricht teilzunehmen und über das Notwendige hinaus in Kontakt mit anderen Kindern sowie mit fremden LehrerInnen zu sein“, meint Reif. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bedenken, der Ungewissheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Pandemie und im Sinne einer Kontaktminimierung fordert die Initiative daher umgehend die Unterlassung dieser Form des Religionszwangs und gegebenenfalls die Verlegung des Religionsunterrichtes auf den Nachmittag.

Initiative „Religion ist Privatsache“
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