POL-RT: Polizeiliche Schwerpunktmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr am 16.9.2020 – Bilanz des Polizeipräsidiums Reutlingen

Reutlingen (ots) – Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen, Zollernalbkreis:

Das Polizeipräsidium Reutlingen zieht anlässlich der Schwerpunktmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die am 16. September 2020 in allen vier Landkreisen stattfanden, eine gemischte Bilanz: Die Mehrheit der Fahrgäste kommt zwar verantwortungsbewusst der Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie an den Wartebereichen nach, dennoch trugen auch hunderte Personen keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz.

Insgesamt waren an den stationär sowie mobil durchgeführten Maßnahmen, die zwischen sieben und 13 Uhr unter anderem am Landesflughafen Stuttgart, an Bahnhöfen und Busbahnhöfen sowie auf den Hauptverbindungsstrecken des Regionalverkehrs stattfanden, rund 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beteiligt. Unterstützt wurde das Polizeipräsidium Reutlingen dabei durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz.

Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Mehrheit ihrer Verantwortung bewusst ist und sich an die Maskenpflicht hält. Darüber hinaus wurden die Kontrollen, die bereits im Vorfeld angekündigt worden waren (siehe Pressemitteilung vom 14.9.2020 / 10 Uhr) und vorrangig keine Sanktionierung, sondern die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel hatte, überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen. Allerdings wurden auch 1927 Personen hauptsächlich an den Wartebereichen angetroffen und angesprochen, da sie keine Maske trugen oder Mund und Nase nicht ausreichend bedeckt hatten. In den meisten Fällen war dies jedoch auf die Unkenntnis, dass die Maskenpflicht auch im Freien an Bus- und Bahnsteigen gilt, oder auf Nachlässigkeit zurückzuführen. Für die Fahrgäste, die ihren Mund-Nasen-Schutz schlicht vergessen hatten, beschaffte das Polizeipräsidium Reutlingen eigens Einmalmasken, um diese bei Bedarf kostenlos auszuhändigen. Auf dieses Angebot griffen mehrere Personen dankbar zurück.

Da sich bis auf ganz wenige Ausnahmen die Personen einsichtig zeigten und umgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung anlegten, mussten lediglich drei förmliche Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Diese Betroffenen, die unverbesserlich die Regelungen der Maskenpflicht missachteten, müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt das Polizeirevier Flughafen außerdem gegen eine 59 Jahre alte Frau, die in der S-Bahn in Richtung Flughafen ohne Maske unterwegs war und ein ganz offensichtlich selbst ausgefülltes Online-Attest vorzeigte. Solche Blanko-Schriftstücke kursieren im Internet und können bei Gebrauch den genannten Straftatbestand verwirklichen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Neben dem erwähnten Bußgeld erwartet die Frau auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Um die Pflicht zum Tragen einer Alltagsschutzmaske wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken, werden die Kontrollen in enger Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und den regionalen Verkehrsbetrieben fortgesetzt. (mr)

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