
Wöginger: Sonderbetreuungszeit und Bildungsbonus – wir tun etwas für die Menschen in unserem Land
ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher begrüßt Beschlüsse im Sozialausschuss
Wien (OTS) – „Das sind wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Beschlüsse für die Menschen unserem Land.“ Mit diesen Worten begrüßt ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher Abg. August Wöginger, dass in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit als Coronahilfsmaßnahme und der Bildungsbonus beschlossen werden.
Die Bundesregierung hatte zu Beginn der Coronakrise die Sonderbetreuungszeit als Hilfsmaßnahme eingeführt, um Familien und pflegende Angehörige mit besonderen Betreuungspflichten zu unterstützen. Bis dato haben über 25.000 arbeitende Mütter und Väter diese Möglichkeit in Anspruch genommen. So konnten bisher schon 30.000 Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige betreut werden, führt Wöginger aus. „Das hat sich bewährt.“ Nach Auslaufen der ersten Phase im Mai wurde die Sonderbetreuungszeit daher über den Sommer bis zum 30. September 2020 verlängert. In der nunmehr dritten Phase bis Ende Februar 2021
– ist erneut eine Sonderbetreuungszeit bis zu drei Wochen pro Elternteil möglich, auch wenn diese bereits im Frühjahr oder Sommer beansprucht wurde.
– Der Kostenersatz des Bundes wird nun – das ist neu! – von einem Drittel auf die Hälfte erhöht.
– Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber das Entgelt fort und erhält auf Antrag bei der Bundesbuchhaltungsagentur die halben Kosten rückerstattet.
„Mit der neuerlichen Verlängerung der Sonderbetreuungszeit entsprechen wir den Bedürfnissen der Eltern und Kinder, setzen ein Erfolgsmodell fort und verbessern solcherart die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Coronazeiten“, zeigt sich Wöginger „froh über diese Lösung, die ein faires Angebot für alle Beteiligten ist.“
Ein ebenso guter und wichtiger Schritt ist für den ÖVP-Sozialsprecher die vorgesehene Beschlussfassung des Bildungsbonus in der heutigen Ausschusssitzung. „Der Bildungsbonus ergänzt die bestehenden Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik und ist insbesondere für jene Personen gedacht, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und nun im Rahmen einer Arbeitsstiftung eine berufliche Neu- oder Umorientierung anstreben. Vorgesehen ist ein Beitrag zu den mit der Weiterbildung zusammenhängenden Kosten.“ Konkret geht es um zusätzlich vier Euro pro Tag für arbeitslos gewordene Personen bei Aus- und Weiterbildung von mindestens vier Monaten Dauer im Rahmen einer Arbeitsstiftung zur beruflichen Um-bzw. Neuorientierung ab Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021. (Schluss)
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