POL-K: 200921-6-K Vier E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss gestürzt

Köln (ots) – Am Samstag (19. September) haben sich vier Männer (24, 33, 39, 56) bei Stürzen mit E-Scootern in den Stadtteilen Müngersdorf, der Neustadt-Nord und in Dünnwald verletzt. Alle vier Männer waren während der Unfälle deutlich alkoholisiert. Für einen 56 Jahre alten Mann endete ein Sturz mit einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus.

Köln-Müngersdorf

Gegen 2.30 Uhr verlor der Fahrer (39) eines E-Scooters auf dem Radweg der Wendelinstraße in Höhe der Kreuzung zur Straße “Neuer Grüner Weg” die Kontrolle über den Leihscooter und stürzte. Rettungskräfte brachten den Kölner mit Gesichtsverletzungen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 39-Jährigen einen Wert von 1,9 Promille. Ein Arzt entnahm ihm im Krankenhaus eine Blutprobe. Polizisten beschlagnahmten seinen Führerschein.

Neustadt-Nord

Nahezu zeitgleich stürzte auf der Maybachstraße (Höhe Hausnummer 34) der Nutzer (24) eines Leihscooters. Nach bisherigen Ermittlungen verlor der 24-Jährige auf dem Radweg die Kontrolle und stürzte gegen einen geparkten Mercedes. Ein Atemalkoholtest zeigte rund 1,3 Promille an. Im Krankenhaus entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Nach ambulanter Behandlung seiner Kopfverletzungen und Schürfwunden verließ der Kölner das Krankenhaus.

Stunden später, gegen 18 Uhr, soll ein 56 Jahre alter E-Scooter-Fahrer in Schlangenlinien die Merlostraße in Richtung Blumenthalstraße gefahren und ohne ersichtlichen Grund gestürzt sein. Ersthelfer versorgten den zunächst bewusstlosen Kölner und verständigten die Rettungskräfte. Im Krankenhaus entnahm ein Arzt dem Alkoholisierten eine Blutprobe. Polizisten beschlagnahmten seinen Führerschein.

Köln-Dünnwald

Um kurz vor Mitternacht stürzte ein 33-jähriger E-Scooter-Fahrer beim Durchfahren eines Kreisverkehrs an der Leuchterstraße/Dünnwalder Mauspfad. Dabei erlitt er eine Kopfplatzwunde. Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in eine Klinik. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille. Auch bei ihm ordneten Polizisten eine Blutprobe an.

Die Polizei Köln stellt erneut klar, dass insbesondere beim Thema Alkohol für Kraftfahrzeuge wie Autos und E-Scooter gleichermaßen gilt:

– Ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen: Strafverfahren!
– 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeitenverfahren!
– Mehr als 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit –
Strafverfahren! Für Fahranfänger oder junge Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille! (mw/de)

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