ORF: Spardruck gefährdet Programm

Redakteursvertreter schlagen Verbesserungen im ORF-Gesetz vor

Wien (OTS) – Der ORF-Redakteursausschuss, das sind die RedakteurssprecherInnen aus allen Bereichen (Radio, TV, Online, Teletext und Landesstudios) ist in seiner Herbst-Tagung corona-bedingt erstmals online zusammengetreten. Die RedakteursvertreterInnen haben folgende Resolution einstimmig beschlossen:

Das Publikum hat seit Ausbruch der Corona-Krise verstärkt die Programme des ORF konsumiert. Unabhängige und schnelle Information, Sport, Kultur und Unterhaltung sind die Eckpfeiler des Programms. Die Informations-Sendungen wurden als verlässliche und glaubwürdige Quelle in unsicheren Zeiten noch mehr geschätzt als sonst üblich.

Trotz des hohen Interesses an unserem Programm droht bereits das nächste Sparprogramm über 75 Millionen Euro. Ein weiterer Abbau von MitarbeiterInnen ist geplant. Die Redaktionen wurden bereits in den vergangenen Jahren weit über das erträgliche Maß hinaus reduziert. Qualitäts-Journalismus wird dadurch immer schwieriger.

Selbstverständlich muss sich der ORF der rasanten Entwicklung der Medienwelt stellen. Aber die Zukunft des Journalismus liegt nicht im Streamen von Pressekonferenzen und dem Aneinanderreihen von möglichst gleichen Original-Ton-Ausschnitten in Fernsehen, Radio und Online wenn – wie vom Generaldirektor jüngst in den Raum gestellt – nur mehr eine/e JournalistIn die Fragen für alle stellt. Sondern in der Erklärung von komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, dort wo das Publikum sich aufhält. Dafür braucht es aber entsprechend kompetente MitarbeiterInnen und genügend Zeit für Recherche. Genau da wird aber seit Jahren gespart. Es entsteht der Eindruck, das wichtigste Strategiekonzept von Geschäftsführung und Stiftungsrat ist der Abbau von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Personalknappheit bringt inhaltliche Verarmung mit Wechselwirkung: Wenn etwa in den Landesstudios Personal fehlt, bedeutet das auch weniger Beiträge für Ö1 und für die Radio-Nachrichten.

Die Regierungsparteien arbeiten derzeit an einer Änderung des ORF-Gesetzes. Hemmnisse für die digitale Weiterentwicklung des ORF müssen beseitigt werden, wenn es auch in Zukunft noch einen öffentlich-rechtlichen Sender geben soll.

Seit Jahren fordern die JournalistInnen des Hauses, dass die Unabhängigkeit durch eine Reihe von Maßnahmen in einem neuen ORF-Gesetz gestärkt werden muss. Dazu gehört auch die Entpolitisierung der ORF-Gremien und die Sicherstellung einer regierungs-unabhängigen Finanzierung.

Weitere Vorschläge:

1.) Ausbau und Sicherung der Mitsprache-Rechte der Redaktionen bei Bestellungen von journalistischem Führungspersonal. Die Sicherstellung der Unabhängigkeit und Pluralität auch in einem Multimedialen Newsroom. Eine Vertretung des Redakteursrates im Stiftungsrat – so wie auch der Betriebsrat dort vertreten ist.

2.) Die Landesstudios mussten in den vergangenen Jahren mehrere Sparprogramme tragen. Gleichzeitig wird regionale Berichterstattung immer wichtiger. Daher braucht es entsprechendes Personal. Und wir fordern das Ende des anachronistischen „Anhörungsrechtes“ der Landeshauptleute bei der Besetzung der ORF-Landesdirektionen.

3.) Derzeit arbeiten zahlreiche JournalistInnen in ausgegliederten Tochterunternehmen, wie zum Beispiel bei [ORF.at] (http://orf.at/) oder ORF III. In einem gemeinsamen Newsroom sollen alle journalistischen MitarbeiterInnen im Mutter-Konzern angestellt sein und dieselben Rechte und Pflichten haben, wie ORF-RedakteurInnen.

4.) Formulierungen im ORF-Gesetz und Redakteursstatut dürfen Frauen nicht länger ausschließen. Gender-gerechte Formulierungen sind daher dringend notwendig, denn Frauen tragen im ORF genauso Verantwortung wie Männer.

5.) Im März wurde ein Redakteurssprecher im Landesstudio Vorarlberg fristlos entlassen. Diese willkürliche Entscheidung der Geschäftsführung wurde vom Arbeitsgericht aufgehoben, weil es keinen Entlassungsgrund gegeben hat. Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt. Das zeigt, dass es notwendig ist, den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte auch auf Redakteursvertreter auszuweiten. Falsche Vorwürfe dürfen nicht dazu verwendet werden, kritische MitarbeiterInnen einzuschüchtern und los zu werden.

Um auch in Zukunft öffentlich-rechtliches Qualitätsprogramm für alle ÖsterreicherInnen anbieten zu können, braucht es entsprechende gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Dieter Bornemann, M.A.
Vorsitzender des Redakteursrates
Tel.: 01/87878/12 457

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