Gesundheitsministerium: Zentrale Rechtsschritte gegen COVID-19 seit 26. Jänner

Wien (OTS) – Das BMSGPK hat vorbereitende Schritte gegen COVID-19 gesetzt, bevor die WHO den Ausbruch einer Pandemie am 11. März erklärt hat:

* Am 26. Jänner hat das BMSGPK die Meldepflicht bei
COVID-Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen verordnet.([Verordnung BGBl. II Nr. 15/2020]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_
2020_II_15.html))

* Am 28. Februar, 3 Tage nachdem erstmals 2 COVID-Fälle in Österreich positiv getestet wurden, hat das BMSGPK mit Erlässen an die Landeshauptleute die Vorgangsweise bei COVID-Verdachtsfällen, die Zuständigkeiten nach dem Epidemiegesetz und das Vorgehen bei COVID-Kontaktpersonen erläutert. (Geschäftszahlen: [2020-0.138.290]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:7307759f-ed8b-44d1-862a-0cd
d2bfdf10d/Erledigung.pdf) und [2020-0.143.421]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:dc6704c4-49f3-40e4-b038-9b5
da8aa3067/Erlass_BMSGPK.pdf))

* Am 10. März wurden per Erlass an die Landeshauptleute Veranstaltungen auf 100 Personen indoor und 500 Personen outdoor beschränkt (Geschäftszahl: [2020-0.172.682]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:80c9fdc7-1169-44bc-87f0-9a8
e7b98443d/Erlass_BMSGPK_Ma%C3%9Fnahmen gegen Zusammenstr%C3%B6men gr%C3%B6%C3%9Ferer Menschenmengen_15….pdf))

* Am 13. März wurde von der Bundesregierung ein nationaler Lockdown für den 16. März verkündet ([Verordnung BGB. II Nr. 96]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_96/BGBLA_
2020_II_96.html) und [Verordnung BGB. II 98/2020]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_
2020_II_98.html)).

Ein Influenza-Pandemieplan liegt in Österreich seit 2005 vor. Dieser befasste sich zentral mit der Ausbreitung der Influenza. Eine Veröffentlichung eines mangelhaften Influenza-Pandemieplans am Höhepunkt der COVID-Pandemie hätte keinen Mehrwert gehabt, sondern höchstens zur Verwirrung beigetragen. Der Influenza-Pandemieplan hat sich 2019/2020 in Überarbeitung befunden, muss jedoch auf Basis der aktuellen Erfahrungen mit der COVID-Pandemie auf völlig neue Beine gestellt werden. Dieser Arbeitsprozess ist in Umsetzung. Alle für COVID relevanten Teile des Influenza-Pandemieplans wurden zur Gänze umgesetzt und mit den Landessanitätsdirektionen erörtert.

Aufgrund der umfassenden inhaltlichen Neuerung durch die COVID-Pandemie, wurde am 28. Februar ein eigener COVID-Krisenstab im BMSGPK gegründet, spezifische COVID-Erlässe zur Vorgangsweise festgelegt und mit den Bundesländern abgestimmt. Anstatt einer Neufassung des Epidemiegesetzes, hat sich die Bundesregierung zu einem zeitlich befristeten und spezifischen COVID-Maßnahmengesetz entschieden.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
Pressereferentin
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