NEOS erfreut über Einigung auf Rechtsstaatlichkeits-Sanktionen in der Union

Claudia Gamon: „Wir sind eine Union, die sich über gemeinsame Werte definiert. Hier darf es keine Kompromisse mehr geben“

Wien/Brüssel (OTS) – Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und Vertreter_innen der Mitgliedsstaaten heute auf einen Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus geeinigt. Statt des schwachen Kompromissvorschlags der deutschen Ratspräsidentschaft, konnten sich die Verhandler_innen des Europäischen Parlaments, und dabei insbesondere die liberale Fraktion Renew Europe, in vielen Punkten durchsetzen. NEOS-Europaabgeordnete Claudia Gamon: „Endlich gibt es eine Möglichkeit, der Verwendung von Geldern der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für illiberale Politik ein Ende zu bereiten. Die Union darf sich nicht länger von Figuren wie Orbán und Kaczyñski unter Druck setzen lassen. Die Mitgliedsstaaten können und müssen nun im Rat Farbe bekennen, wenn Verletzungen von Grundwerten angeklagt werden.“

Das neue Gesetz findet nicht nur in Fällen von Korruption oder Betrug Anwendung, sondern auch wenn die europäischen Grundwerte wie Freiheit, Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte bedroht sind. Insbesondere wird auch die Unabhängigkeit der Justiz und ein funktionierender Rechtsstaat hervorgehoben. Das Ziel war auch, ein zweites dysfunktionales Artikel-7-Verfahren zu vermeiden, daher wurden seitens des Parlaments Fristen gekürzt und die Kommission gestärkt. „Wenn sich die Mitgliedsstaaten vor einer Entscheidung drücken wollen, muss die Kommission eine Abstimmung im Rat ansetzen. So können wir die Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehmen, die Rechte aller europäischer Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen und nicht wegzuschauen. Wir sind eine Union, die sich über gemeinsame Werte definiert, hier darf es keine Kompromisse mehr geben“, fordert Gamon.

Ein weiterer Erfolg des Parlament ist es, dass ein System eingerichtet wurde, um zu verhindern, dass die Bürger_innen der sanktionierten Staaten die Leidtragenden sind. Betroffene können sich an die Kommission wenden, um ihre Gelder auf direktem Wege zu erhalten.

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