Auflage eines Entwurfes für eine Verordnung der Wiener Landesregierung zur öffentlichen Einsicht

Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet: Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Bestimmung des Biomassezuschlages für das Land Wien – Wiener Biomassezuschlag-Verordnung 2021 (Wr. BZ-VO 2021)

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
[http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm]
(http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm)
abrufbar und liegt in der Zeit von 06.11.2020 bis 16.11.2020 in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Verordnungsentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: [post@ma64.wien.gv.at] (mailto:post@ma64.wien.gv.at) oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss) red

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