
Corona-Verordnung: Eltern klagen wegen unsachlicher Bevorzugung von Religion gegenüber dem Grundrecht von Kindern auf Bildung
Wien (OTS) – Nach einem Wochenende, das trotz explodierender Neuansteckungszahlen mit Freitaggebeten in 350 Moscheen begonnen hat und mit tausenden Sonntagsmessen endete, blieben gestern österreichweit die Pforten der Schulen für sämtliche AHS-OberstufenschülerInnen geschlossen. So sieht es auch die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) vor, die sämtliche Veranstaltungen zur Religionsausübung vom Anwendungsbereich der COVID-19-SchuMaV umfassend ausnimmt. Ob bzw. welche Schutzmaßnahmen bei religiös konnotierten Veranstaltungen getroffen werden, obliegt somit den jeweiligen Veranstaltern; Verstöße gegen diese dürfen seitens der Republik Österreich nicht geahndet werden. Besonders brisant: von der Ausnahme der religiös konnotierten Veranstaltungen vom aktuellen Veranstaltungsverbot profitieren auch gesetzlich NICHT anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Zudem gilt, in weiterer Folge, für TeilnehmerInnen religiös konnotierter Veranstaltungen die generelle Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr nicht.
Nun ergreifen Eltern von AHS-OberstufenschülerInnen rechtliche Schritte gegen diese sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung ihrer Kinder und die verfassungsrechtlich nicht gedeckte Bevorzugung von Religion gegenüber dem Recht ihrer Kinder auf Bildung. In einem Individualantrag gegen die COVID-19-SchuMaV, der diese Woche noch beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden wird, bemängeln die Beschwerdeführer insbesondere das Fehlen jeglicher Begründung der vorgenommenen Diskriminierung ihrer Kinder: so dürfen sie zwar in die Kirche gehen, nicht aber in die Schule. Auf die grundsätzliche Bewertung einzelner Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gehen die Eltern in ihrer Beschwerde jedoch nicht ein, da konkrete Maßnahmen von der Regierung und vom Gesetzgeber infolge eines transparenten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Entscheidungsprozesses festgelegt werden müssen.
In Irland, Großbritannien, Belgien und Frankreich wurden im Rahmen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen Gottesdienste bereits unterbunden – im katholisch geprägten Irland gar mit dem Ziel, Schulschließungen zu vermeiden. In Frankreich wurde wiederum erst am Samstag ein Einspruch der Katholischen Kirche gegen die landesweite Aussetzung von Gottesdiensten höchstgerichtlich abgewiesen.
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