Weidinger: Kein Verständnis für unsachliche Kritik der Neos

ÖVP-Konsumentenschutzsprecher: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat Kompetenz, Erfahrung und Seriosität im Verbraucherschutz

Wien (OTS) – Kein Verständnis hat ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger für die unsachliche Kritik der Neos anlässlich der heutigen Sitzung des Konsumentenschutzausschusses. In der Sitzung wurde beschlossen, die Verbraucherschutzagenden von der Bundeswettbewerbsbehörde zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zu verlagern. „Die künstliche Aufregung der Neos war zu erwarten, das macht sie aber nicht nachvollziehbarer“, so Weidinger. „Unsere Lösung ist ein gut ausverhandeltes Paket und wird verlässlich im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten umgesetzt. Das Bundesamt für Eich-und Vermessungswesen ist die richtige Stelle. Eine Weisungsfreiheit dieser Behörde ist weder vorgesehen, noch nötig.“

Fakt sei: Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

– sei mit einer Mitarbeiterzahl von über 1.000 Personen in allen neun Bundesländern eine der größten Behörden des Landes,

– habe seit vielen Jahrzehnten den Verbraucherschutz „gleichsam in seiner DNA“, weise also eine sehr hohe Kompetenz, Erfahrung und Seriosität im Verbraucherschutz auf und

– sorge mit seinen Tätigkeiten sowohl für fairen Wettbewerb in der Wirtschaft als auch für die Wahrung von Verbraucher- und Konsumenteninteressen.

„In der EU-Verbraucherbehördenkooperationsverordnung, die wir damit vollziehen, wurden den Mitgliedsstaaten keinerlei Vorgaben gemacht, dass hier eigene unabhängige Behörden zuständig sein müssen“, betonte Weidinger weiter. „Im internationalen Vergleich liegen wir mit unserer Kompetenzregelung genau richtig. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten ressortieren die Verbraucherschutzagenden im Wirtschaftsministerium – das ist üblich und bewährt. Auch in unserem großen Nachbarland Deutschland wurde nicht das Bundeskartellamt mit diesen Agenden betraut, sondern eine weisungsgebundene Behörde im Justizministerium.“

„Anders als die Neos das darstellen möchten, geht es nicht um den Vollzug von Kartellrecht, sondern um den Vollzug unterschiedlicher Verbraucherrechtsmaterien“, verweist der ÖVP-Konsumentenschutzsprecher darauf, dass sieben verschiedene Behörden für die grenzüberschreitenden Vollzugstätigkeiten zuständig seien. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen werde nur für einen kleinen Ausschnitt der insgesamt 28 EU-Rechtsakte verantwortlich sein. „Warum sich die Opposition gerade darauf so fokussiert, ist mir unverständlich. Ich bin jedenfalls überzeugt davon, dass wir eine gute Lösung gefunden und beschlossen haben.“ (Schluss)

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