
Kultur-Hilfen – Drozda: „Kennt Finanzministerium eigene Richtlinie zum Umsatzersatz nicht?“
SPÖ-Kultursprecher: „Regierung muss ihr Versprechen an die Kulturschaffende halten!“
Wien (OTS/SK) – „Entweder kennt das Finanzministerium seine eigene Richtlinie zum Umsatzersatz nicht oder es wird die Öffentlichkeit unrichtig informiert“, stellt SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda heute zu den gestrigen Aussagen aus dem Finanzressort fest. Es bleibe dabei, dass Gemeinnützige den Umsatzersatz laut den Richtlinien des Finanzministeriums nicht bekommen können, auch wenn das Ministerium gestern was Anderes behauptet hat. Auch ICOM Österreich, das Österreichische Nationalkomitee des International Council of Museums, hat heute darauf hingewiesen und massiv Kritik geübt. Drozda: „Es werden nicht nur die Kunst- und Kulturschaffenden im Stich gelassen, jetzt werden die Betroffenen und die Öffentlichkeit auch noch falsch informiert. Es wird Zeit, dass der Kulturminister sich endlich zu Wort meldet und sagt, was Sachlage ist und dafür sorgt, dass die Bestimmung so korrigiert wird, dass das Versprechen der Regierung an die Kulturschaffenden auch gehalten wird!“ ****
In seiner Antwort gestern hat sich das Ressort auf einen falschen Passus der Richtlinie bezogen, der für Gemeinnützige tatsächlich unproblematisch ist. Problematisch ist freilich Punkt 3.1.2. der Richtlinie, wonach das eine Unternehmen „operative Tätigkeit in Österreich“ ausüben muss, die zu einer „Besteuerung der Einkünfte gemäß §22 oder 23 des Einkommensteuergesetzes“. Die unmittelbare Ausübung der gemeinnützigen Tätigkeit ist freilich keine Tätigkeit, die zu steuerpflichtigen Einkünften gemäß §22 oder 23 des Einkommensteuergesetzes führt.
Daher wird in den FAQ des Finanzministeriums auch richtigerweise auf die steuerpflichtigen Einkünfte verwiesen: „Der Lockdown-Umsatzersatz kann grundsätzlich unabhängig von der Gesellschaftsform beantragt werden, daher können z. B. sowohl Einzelunternehmer, GmbHs oder AGs, als auch bestimmte Vereine (jedoch nur Vereine, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen und die unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig sind) diesen erhalten. Es können alle Unternehmen, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag stellen, so sie von der COVID-19-SchuMaV direkt betroffen sind und auch in einer Branche tätig sind, die direkt betroffen ist.“
Die Richtlinie ist als PDF auf der Homepage des BMF (ganz unten) zu finden: [https://tinyurl.com/y3kkml8q] (https://tinyurl.com/y3kkml8q)
(Schluss) ah/ls
SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klub@spoe.at
https://klub.spoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender