Uni-Gewerkschaft zu Kettenverträgen

ULV-UG gegen Existenzangst: Befristung nur als Ausnahme

Wien (OTS) – Mit dem [Urteil C-274/18 des Europäische Gerichtshofes]
(http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-274/18)
entstand für den österreichischen Gesetzgeber dringender Handlungsbedarf, die Zulässigkeit von Kettenverträgen an den Universitäten neu zu regeln.

ULV-UG gegen Existenzangst: Befristung nur als Ausnahme
Ministerium verlängert (!) Provisorium

Gute Verträge für wertvolle Arbeit!

Wir vertreten die Position, dass Österreichs Universitäten als verantwortungsvolle Arbeitgeberinnen ihrem Personal Beschäftigungsverhältnisse gewähren müssen, die der herausragenden Fachkompetenz dieser Personen entsprechen, ihnen adäquate Karrieremöglichkeiten bieten und ein Mindestmaß an Familien- und Lebensplanung ermöglichen müssen.

Mehr unter https://www.ugoed.at/uni-gewerkschaft-zu-kettenvertraegen/

Stefan Schön
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