
Die österreichischen Notare informieren: „Wir arbeiten weiter. Für Ihre Rechtssicherheit. Mit großer Umsicht und Vorsicht.“
Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet.
Wien (OTS) – Notare gelten im Sinne der neuen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können – vorzugsweise nach Terminvereinbarung – persönlich aufgesucht werden.
Ist es derzeit überhaupt gesetzlich zulässig, eine Notarin /
einen Notar persönlich aufzusuchen?
Aufgrund einer ausdrücklichen Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung ist es zulässig, den privaten Wohnbereich zu verlassen, um etwa einen Termin in einer Notariatskanzlei wahrzunehmen. In der jeweiligen Kanzlei muss jedoch neben den allgemeinen Hygieneregeln insbesondere auf den Mindestabstand und die Maskenpflicht geachtet werden.
Wie kann man mit einer Notarin oder einem Notar in Kontakt
treten?
Es wird dringend ersucht, nicht einfach in der Kanzlei zu erscheinen, sondern vorher anzurufen. Auch per E-Mail kann die Kontaktaufnahme erfolgen, um das Anliegen zu schildern. Die nächsten Schritte können dann in einem Telefonat festgelegt werden.
Sozialkontakte sollten derzeit soweit wie möglich einschränkt werden. Dieses Vorgehen wird seitens der Notariatskammer und von den Notarinnen und Notaren selbstverständlich bestmöglich unterstützt. Der Schutz der Gesundheit der Klienten und Mitarbeiter geht vor. Das bedeutet, dass nur dringende und sehr wichtige Angelegenheiten erledigt werden können.
Welche Anliegen können jetzt wichtig und dringend sein?
Einige Beispiele:
* Beglaubigungen von Unterschriften.
* Abwicklungen von Immobilientransaktionen, wenn etwa die bisherige Wohnung schon vor einiger Zeit aufgekündigt wurde und jetzt der Ankauf der neuen Wohnung finalisiert werden muss, damit der Umzug vorgenommen werden kann.
* Trotz der Einschränkungen gibt es in vielen Unternehmensbereichen dringenden Handlungsbedarf wie die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern, unaufschiebbare Gesellschafterversammlungen, eventuell auch die Gründung von Gesellschaften.
* Vorsorgethemen, an die man in diesen Zeiten nicht gerne denkt,
aber doch erledigen will, wie die Errichtung von letztwilligen Verfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Sind alle Kanzleien der österreichischen Notarinnen und Notare
zur Zeit geöffnet?
Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.
Die Verfügbarkeiten sind üblicherweise auf den eigenen Websites zu ersehen. Die Kontaktdaten sind auch auf [finder.notar.at] (http://www.notarsuche.at/) zu finden.
Österreichische Notariatskammer
Marion Aitzetmüller, MSc.
Tel.: +43/1/402 45 09-170
marion.aitzetmueller@notar.or.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender