
Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen in der Corona-Pandemie nicht zurückgelassen werden
Wien (OTS) – Wie auch aus zahlreichen aktuellen Medienberichten hervorgeht, gehören Menschen mit psychischen Erkrankungen zu den Personengruppen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Sowohl die andauernde Krisensituation aufgrund der Pandemie als auch Maßnahmen, die zu deren Bekämpfung ergriffen werden, insbesondere umfassende Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, verschlechtern oft bestehende oder begünstigen die Entstehung neuer psychischer Erkrankungen.
Um die schwerwiegenden Folgen der Pandemie für die psychische Gesundheit abzufedern, fordert die Behindertenanwaltschaft die umgehende flächendeckende Bereitstellung von, für die Betroffenen kostenfreien und schnell verfügbaren, psychologischen und psychotherapeutischen Betreuungsangeboten. Die Dringlichkeit der Situation wurde vielfach seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Krankenversicherungsträger erkannt. Dennoch fehlt es bis heute an einer ganzheitlichen und bedarfsgerechten Lösung.
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender