
Erneuter Lockdown: jetzt braucht es zentrale Regelungen für Studium und Beihilfen!
Für Hochschulen, Studium und Beihilfen braucht es nun endlich ebenfalls neue Corona-Regelungen
Salzburg (OTS) – Mit der Ankündigung eines erneuten Lockdowns braucht es nun auch notwendige Hilfestellungen und Regelungen im Studienbetrieb zentral durch das Ministerium (BMBWF). Im letzten Sommersemester wurde aufgrund des damaligen Lockdowns die Nachfrist für Inskriptionen in Folgestudien und Studien nach hinten geschoben, Abgabefristen und auslaufende Studien wurden verlängert, Regelungen für das digitale Teilnehmen von Vertrauenspersonen bei Abschlussprüfungen eingeführt, und darüber hinaus wurden Beihilfen automatisch verlängert. Einige dieser Regelungen galten nur für das letzte Sommersemester 2020, andere Regelungen sind inzwischen ausgelaufen, wieder andere Regelungen hat das Ministerium den Hochschulen leider inzwischen in Autonomie überlassen (was zu einem Fleckerlteppich an Regelungen führt).
„Eltern können in einigen Fällen aufgrund von Kurzarbeit oder Kündigung seit Beginn der Coronakrise den Unterhalt für das Studium nicht mehr voll zahlen – im Bereich Beihilfen braucht es also nicht nur eine Verlängerung für alle Studierenden im Beihilfensystem, sondern auch eine Neuberechnung aufgrund der veränderten Einkommenssituation der Eltern seit Beginn der Coronakrise“, erklärt Nicole Leitinger, Sozialreferentin der Hochschulvertretung an der PH Salzburg.
„Demnächst auslaufende Studiengänge und Lehrgänge können nun gar nicht mehr an den Hochschulen verlängert werden, da der gesetzliche Fristenlauf nun zu kurz ist. Auf die beiden Lockdowns im Wintersemester können Hochschulen nun gar nicht mehr reagieren, selbst wenn sie das wollten. Hier muss das Ministerium, wie auch im letzten Semester, nun zentral die Fristen verlängern. Corona soll und darf keine Bildungskarrieren zerstören, insbesondere im wichtigen Bereich Lehramt und Lehramtsstudien nicht“, ergänzt Juliana Naglmayr, Vorsitzende der Hochschulvertretung der PH Salzburg.
„Im Vergleich zu den aktuellen Wirtschaftshilfen kosten die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen fast nichts, sind schnell umsetzbar und würden vielen Studierenden Sicherheit und Absicherung geben. Im Vergleich zu Schulen, Wirtschaft und Tourismus fühlen sich Studierende zu Recht oftmals vergessen, denn Maßnahmen für uns lassen zu lange auf sich warten und müssen oft erst massiv eingefordert werden. Trotz massiver Einschränkungen in den letzten beiden Semestern im Studienbetrieb wurden nicht einmal die Studienbeiträge bisher zentral ausgesetzt. Im Wintersemester gab es bisher gar keine angepassten Regelungen für Studierende, auch im ersten Lockdown im November schon nicht“, kommentiert Maximilian Wagner, 2. stv. Vorsitzender der Hochschulvertretung der PH Salzburg, die Situation im Hochschulsektor.
Die Forderungen im Überblick:
1. Verlängerungen der Nachfrist für das Sommersemester, um
Studierenden einen Übergang in Masterstudien länger zu ermöglichen
2. Verlängerung von auslaufenden Studien und Lehrgängen
3. Erneuerung von Regelungen zum digitalen Beiziehen von
Vertrauenspersonen bei Abschlussprüfungen
4. Automatische Verlängerungen von Beihilfen und Stipendien, sowie
erneute Anspruchsprüfung aufgrund veränderter Einkommenssituationen
seit der Coronakrise
5. Zentrales Aussetzen der Einhebung von Studienbeiträgen im
Sommersemester 2021, sowie Rückzahlung von gezahlten Beiträgen im
Wintersemester 2020/21
Hochschulvertretung der Pädagogischen Hochschule Salzburg
Maximilian Wagner
2. stv. Vorsitzender
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