
Wo bleibt die Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband?
Ministerratsbeschluss von Ende Februar noch immer nicht in Gesetz gegossen
Wien (OTS) – Viele Ein-Personen-UnternehmerInnen arbeiten von zuhause aus, haben dazu jedoch kein abgegrenztes Arbeitszimmer zur Verfügung. All diese Personen können ihren Arbeitsplatz steuerlich noch nicht absetzen, obwohl hierzu ein Ministerratsbeschluss vom 26. Februar 2020 vorliegt. „Die Regierung ist gut darin, Versprechen zu machen. Leider ist sie weniger gut darin, diese Versprechen auch einzuhalten“, ärgert sich Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV).
Der Ministerratsbeschluss wurde kurz vor der Wirtschaftskammerwahl verabschiedet und damals vor allem vom Wirtschaftsbund groß gefeiert. Gesetzlich verankert wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband jedoch bislang noch nicht. Die UnternehmerInnen profitieren also noch nicht. „War dieser Beschluss ein vorgeschobenes Wahlzuckerl, mit dem die ÖVP dem Wirtschaftsbund in die Hände spielen wollte oder hat man hier einfach wieder etwas vergessen, was die heimischen EPUs entlasten würde?“, fragt sich Matznetter und fordert die Bundesregierung auf, ihr Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen. „Gerade jetzt können unsere Unternehmerinnen und Unternehmer jede Unterstützung brauchen. Und gerade jetzt arbeiten noch mehr Menschen als sonst von zuhause aus, daher wäre diese Absetzbarkeit sehr wichtig“, appelliert der SWV-Präsident abschließend.
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