
Tourismus- und Freizeitwirtschaft begrüßt Veranstaltungsschutzschirm
Unterstützung gilt für Veranstaltungen bis Ende 2022 – Branche kann Planungen wieder aufnehmen
Wien (OTS) – Sehr erfreut, dass es vor Weihnachten noch gelungen ist, die Genehmigung des Schutzschirms für abgesagte Veranstaltungen durch die EU-Koommission zu erlangen, zeigen sich der WKÖ-Bundesspartenobmann Robert Seeber und die Obfrau der Freizeit-und Sportbetriebe in der WKÖ, Astrid Legner. „Das ist ein wichtiges Signal der Ermutigung für unsere Betriebe. Die Eventbranche mit ihren 30.000 Unternehmen erwirtschaftet laut IHS 8,9 Milliarden an Wertschöpfung und sichert 140.000 Arbeitsplätze und ist damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor“.
Veranstaltungen sind von der COVID-19-Krise seit Mitte März dieses Jahres ganz besonders stark betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden.
Der mit 300 Mio. Euro dotierte Schutzschirm soll Veranstaltern Sicherheit und eine Perspektive für 2021 und 2022 geben, damit sie Events trotz COVID-19 wieder planen zu können.
Ab 15. Jänner 2021 können für Veranstaltungen, die ab 1. Februar 2021 angesetzt sind, Zuschüsse für den finanziellen Nachteil bei Absage oder erheblicher Einschränkung der Veranstalung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beantragt werden.
Der Schutzschirm gilt für Veranstaltungen bis Ende 2022, die Förderobergrenze beträgt derzeit 1 Mio. Euro. Bezüglich einer Ausweitung von 3 Mio. Euro laufen bereits Verhandlungen mit der EU-Kommission.
Was wird gefördert?
Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse) sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.
Die Richtlinie mit den detaillierten Fördervoraussetzungen soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
„Dank dieser Unterstützungsleistungen ist es nun wieder möglich, Veranstaltungen in allen Bereichen der Kultur, des Sports, im Kongress- und Messebereich, Märkten und sonstigen Events zu planen. Dies ist auch für andere touristische Bereiche, wie die Hotellerie, Cateringunternehmen oder Reiseunternehmen von ganz besonderer Bedeutung“, sind Bundesspartenobmann Seeber und Obfrau Legner überzeugt.
Erfreulich ist auch, dass in den nächsten Tagen die Richtlinie für den Umsatzersatz der indirekt im November und Dezember vom Lockdown betroffenen Branchen verabschiedet werden soll, wie heute angekündigt wurde. (PWK645/PM)
DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at
Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender