
Zadić/Nehammer: „Unabhängigkeit bleibt Grundprinzip der Asylrechtsberatung“
Unabhängige Asylrechtsberatung im Rahmen der neuen Bundesbetreuungsagentur (BBU) startet mit 1. Jänner 2021
Wien (OTS) – „Gute und faire Rechtsberatung und Rechtsvertretung können nur gewährleistet werden, wenn sie unabhängig sind. Die neue Asylrechtsberatung und –vertretung der Bundesbetreuungsagentur sind daher weisungsfrei gestellt und werden einen leichteren Zugang zum Recht und faire Asylverfahren sicherstellen“, so Justizministerin Alma Zadić und Innenminister Karl Nehammer anlässlich des bevorstehenden Starts des Geschäftsbereichs Rechtsberatung der Bundesbetreuungsagentur (BBU) mit 1. Jänner 2021.
Zadić: „Abgesicherte Unabhängigkeit der Rechtsberatung“
Die Unabhängigkeit der Asylrechtsberatung in der BBU wird in erster Linie durch die Weisungsfreiheit der Rechtsberatung abgesichert. Zusätzlich gibt es einen Qualitätsbeirat, der aus renommierten Expert*innen der Zivilgesellschaft und Praxis besteht. Die Unabhängigkeit gewährleistet darüber hinaus ein Aufsichtsrat, der unter anderem mit zwei weiteren renommierten und unabhängigen Expert*innen besetzt ist. „Um die Qualität der Rechtberatung mittelfristig noch weiter zu verbessern haben wir das Anforderungsprofil für neu einzustellende Mitarbeiter*innen erhöht. Rechtsberater*innen müssen in Zukunft ein in Österreich anerkanntes Studium der Rechtswissenschaften und die Gerichtspraxis bzw. ein vergleichbares Praktikum absolviert haben. Zudem haben wir für die Mitarbeiter*innen umfassende Aus- und Fortbildungsprogramme vorgesehen“, erläutert die Justizministerin.
Zadić: „Zahlreiche bisherige NGO-Mitarbeiter*innen starten in BBU-Rechtsberatung“
„Es freut mich, dass so viele exzellente NGO-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter für die Rechtsberatung in der BBU gewonnen werden konnten. Mit Stephan Klammer, dem ehemaligen Leiter der Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes, hat ein versierter Experte die Leitung der BBU-Rechtsberatung inne,“ so Zadić. Den NGOs, die bisher die Rechtsberatung übernommen hatten, dankte die Justizministerin für die geleistete Arbeit: „Durch ihre Kompetenz und ihr Engagement haben sie erheblich dazu beigetragen, dass alle Schutzsuchenden in Österreich ein faires Verfahren erhalten. Ihnen gilt mein großer und aufrichtiger Dank.“
Nehammer: „Neuorganisation bringt einheitliches Asylsystem“
„Mit dem Start der unabhängigen Rechtsberatung und weiteren Leistungen erreicht die BBU mit Beginn des neuen Jahres wie geplant den Vollausbau. Durch die Neuorganisation der Rechtsberatung wird der letzte Schritt für ein einheitliches, objektives und effizientes Asylsystem in der neuen Bundes-Asylagentur gesetzt“, so Innenminister Karl Nehammer. Zum kompletten Leistungsumfang der BBU zählt nun:
• Durchführung der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, soweit diese dem Bund obliegt,
• Rechtsberatung gemäß §§ 49 bis 52 BFA-Verfahrensgesetz,
• Durchführung der Rückkehrberatung (§ 52a BFA-VG),
• Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern sowie die • Zurverfügungstellung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Rahmen von Asylverfahren
Die Asyl-Grundversorgung hatte die BBU bereits vor einem Monat, konkret am 1.12.2020 übernommen. Die übrigen Leistungen starten mit 1.1.2021.
BBU – Führungskräfte: „Alles unter einem Dach“
Andreas Achrainer, Geschäftsführer BBU GmbH, zeigt sich froh über die Aufnahme des vollen Betriebs: „Ich freue mich sehr, dass wir nun mit der Rechtsberatung, der Rückkehrberatung, dem Dolmetschwesen und der Menschenrechtsbeobachtung alle Bereiche unter dem Dach der BBU anbieten können. Ich bin stolz darauf, dass wir fast alle der bisher in diesen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür gewinnen konnten, zu uns zu kommen. Damit können wir Kontinuität und Qualität gleich von Beginn an garantieren.“
Der Geschäftsbereichsleiter für die Rechtsberatung, Stephan Klammer, ergänzt: „In der Rechtsberatung haben wir den Anspruch, auch in Zukunft qualitätsvolle Beratung und Vertretung anzubieten. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ist strukturell und glaubwürdig abgesichert und wir können uns vom ersten Tag an darauf konzentrieren, unseren gesetzlichen Auftrag kompetent zu erfüllen.“
Zadić und Nehammer wünschen neuen Mitarbeiter*innen viel Erfolg
„Wir wünschen den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBU viel Erfolg für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit. Unsere Unterstützung werden sie weiterhin haben“, so Zadić und Nehammer abschließend.
Bundesministerium für Justiz
Julian Ausserhofer
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 676 3533 848
julian.ausserhofer@bmj.gv.at
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Bundesministerium für Inneres
Daniela Fazekas
Pressesprecherin des Bundesministers
+43 (0) 1-531-26-90 1103
daniela.fazekas@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at
BBU – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
Thomas Fussenegger
Head of Communications
0664-60902 1608
thomas.fussenegger@bbu.gv.at
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