
U-Ausschuss – Krainer: VfGH-Erkenntnis zu Glawischnig stärkt Minderheitenrechte im U-Ausschuss
Wien (OTS/SK) – Der VfGH hat heute bekanntgegeben, dass die Ladung der früheren Grünen-Vorsitzenden Eva Glawischnig in den Ibiza-Untersuchungsausschuss nicht gegen die Verfahrensordnung verstößt. Der SPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, nimmt dem Spruch des VfGH zur Kenntnis und hält das Erkenntnis über den Anlassfall hinaus für eine Stärkung der Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss. „Die ÖVP hat, ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan“, sagt Krainer. ****
„Eva Glawischnig hat dem U-Ausschuss nichts zu erzählen; die ÖVP hat sie aus Motiven geladen, die mit der Aufklärung nichts zu tun haben. Trotzdem hat die ÖVP mit ihrem Gang zum VfGH dem U-Ausschuss einen Dienst erwiesen, weil der VfGH das Recht der Minderheit im U-Ausschuss gestärkt hat“, sagt Krainer.
Die ÖVP hat Glawischnig Anfang Dezember per Minderheitsverlangen geladen; die andern vier Fraktionen haben den sachlichen Zusammenhang der Ladung mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten, weil die ehemalige Vorsitzende der Grünen im Untersuchungszeitraum in keiner politischen Funktion war und auch in keiner leitenden Funktion bei Novomatic und weil Glawischnig in den Akten und Unterlagen des U-Ausschusses nicht vorkommt.
Aus dem heutigen Erkenntnis wird nun klar, dass der VfGH für den Fall, dass eine Mehrheit ein Minderheitsverlangen bestreitet, sehr hohe Anforderungen an die Mehrheit stellt. Das heißt, wenn für eine Ladung der sachliche Zusammenhang bestritten wird, liegt der Schwerpunkt für die Entscheidung des VfGH nicht in der Begründung der Ladung, sondern in der Begründung der Mehrheit, die eine Ladung bestreitet. (Schluss) up/wf/mp
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